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Bundesrat zum Swissair-Bericht der GPK


MEDIENMITTEILUNG

Bundesrat zum Swissair-Bericht der GPK

30. Sep 2002 (EFD) Der Bundesrat würdigt den ausführlichen Bericht der
Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK) zur Rolle des Bundes bei
der Bewältigung der Swissair-Krise als konstruktiv und fair. Er dankt der
GPK für die positive Würdigung des Krisenmanagements und für die wichtigen
Impulse zur Aufarbeitung dieses ausserordentlichen
Unternehmenszusammenbruchs. Der Bundesrat hält fest, dass die GPK keine
wesentlichen Mängel bei der Sicherheitsaufsicht im Luftverkehr moniert.
Gleichzeitig relativiert er den Vorwurf, zu spät reagiert zu haben und
verweist auf die ordnungspolitischen Grenzen staatlicher Interventionen.

Der Bundesrat hat den letzte Woche publizierten Bericht der GPK zur Kenntnis
genommen. Der Bericht wird am 30. September 2002 auch im Ständerat
diskutiert werden, wobei der Bundesrat dort ebenfalls in allgemeiner Form
dazu Stellung nimmt. Die einzelnen Vorstösse und Empfehlungen der GPK werden
später beantwortet und behandelt. Nach einer ersten Durchsicht würdigt der
Bundesrat den Bericht als sorgfältige, sachkundige, kritische aber zugleich
ausgewogene Darstellung. Er dankt der GPK, dass sie damit Anstösse für eine
verstärkte Aufsicht im Luftverkehr und für eine optimierte
Problemlösungsfähigkeit gibt. Der Bundesrat teilt die Auffassung der GPK,
dass der Bericht über die Rolle des Bundes nicht von der primären und
zentralen Verantwortung der Unternehmensorgane ablenken darf. Diese werden
in separaten zivil- und strafrechtlichen Verfahren geklärt.

Bundesaufsicht

Die GPK stellt keine Anhaltspunkte für wesentliche Mängel bei der
Sicherheitsaufsicht des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) oder für
problematische Verflechtungen zwischen dem BAZL und dem Büro für
Flugunfalluntersuchungen fest. Die verlangte Intensivierung der Beobachtung
der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Fluggesellschaften gemäss
europäischen Standards wird vom BAZL seit dem Inkrafttreten des
Luftverkehrsabkommens mit der EU im Juni dieses Jahres praktiziert. Zudem
hat das Departement für Umwelt, Energie, Verkehr und Kommunikation (UVEK)
bereits eine spezialisierte ausländische Firma mit der Überprüfung der
heutigen Strukturen der Bundesaufsicht über die Luftsicherheit veranlasst.

Ergänzungen zu Ordnungspolitik und Führungsrolle

Der Bundesrat nimmt erfreut davon Kenntnis, dass die GPK die Rolle des
Bundes an der Aktionärsversammlung im Frühjahr 2001, das frühzeitigen
Erkennen und die versuchte Abwendung des gemäss Term Sheet drohenden
Groundings sowie das Krisenmanagement ausdrücklich anerkennt. In Ergänzung
zum Bericht präzisiert der Bundesrat, dass sich sowohl staatliche
Interventionen als auch Vorbereitungshandlungen aus ordnungspolitischen
Gründen auf Ausnahmefälle von systemrelevanter Bedeutung beschränken müssen.
Zudem müssen überwiegende öffentliche Interessen vorliegen. In diesem Sinn
ist der Vorwurf der bloss reaktiven Rolle des Bundes zu relativieren. Im
Bericht wird nach Ansicht des Bundesrates zudem die Raschheit und die
Entschlossenheit des Führungshandelns des Bundes im Vorfeld des Groundings
unterschätzt. Bereits Tage nach dem ersten Hilferuf der Swissair-Leitung
verfügte der Bund über ein Konzept für eine Beteiligung an einer
Gesamtsanierung der Gruppe. Auch die von der Wirtschaft lancierte und wegen
der unerwartet desolaten Finanzlage der SAirGroup gescheiterte Bemühung für
eine Rekapitalisierung ging auf eine Initiative des Bundes zurück. Ebenso
die unmittelbar nach Eröffnung des Nachlassverfahrens moderierte
Koordination der weit über die Bundesbeteiligung hinausgehenden privaten
Finanzierung des Aktienkapitals für die neue Gesellschaft.

Eidg. Finanzdepartement
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