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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Kleine Revision des Datenschutzgesetzes

Der Bundesrat hält an seiner Linie fest und beauftragt das EJPD mit der
Ausarbeitung einer Botschaft

Bern, 30.09.2002. Mit der Revision des Datenschutzgesetzes soll
hauptsächlich die Information der Personen verbessert werden, deren Daten
gesammelt werden. In der Vernehmlassung wurden die vorgeschlagenen
Änderungen mehrheitlich gutgeheissen. Zu einigen Punkten dagegen waren sich
die konsultierten Kreise nicht einig: Während Wirtschaftskreise insbesondere
die verschärften Informationspflichten ablehnten, wünschten zahlreiche
Kantone und Konsumentenschutzkreise eher einen Ausbau. Der Bundesrat hält
angesichts dieses Resultats im Wesentlichen an seinen ursprünglichen
Vorschlägen fest. Das EJPD wird voraussichtlich bis Ende Jahr die Botschaft
zur Revision des Datenschutzgesetzes ausarbeiten.

Die Revision des Datenschutzgesetzes schafft für Personen, deren Daten
gesammelt und verarbeitet werden, mehr Transparenz über die Verwendung ihrer
Daten. Dazu wird vorgesehen, dass Firmen oder Personen, die Daten bearbeiten
oder an Dritte weitergeben, vermehrt informieren müssen. Wenn sensible Daten
gesammelt oder bearbeitet werden (z.B. Daten, welche die Gesundheit oder
religiöse Ansichten betreffen) wird ein bestimmter Minimalumfang der
Information vorgeschrieben, zudem müssen die Datenbearbeiter aktiv
informieren. Bei nicht sensiblen Daten muss hingegen für die betroffene
Person lediglich erkennbar sein, wer zu welchem Zweck Daten bearbeitet. Es
genügt, wenn dies aus den Umständen der Datenbeschaffung klar wird; es wird
nicht in jedem Fall ein ausdrücklicher Hinweis gefordert. Die
Gesetzesrevision sieht zugleich ein Verfahren vor, welches es betroffenen
Personen auf vereinfachte Art und Weise ermöglichen wird, Datenbearbeiter
daran zu hindern, ihre Daten weiterhin zu bearbeiten oder durchzusetzen,
dass die Daten berichtigt oder gelöscht werden.

Offen gelassen wurde die Frage, ob es den Bundesbehörden ermöglicht werden
soll, künftig automatisierte Bearbeitungen (z.B. neue Datenbanken) während
einer Übergangsfrist lediglich gestützt auf eine Verordnung des Bundesrates
(und nicht wie bisher, gestützt auf eine Grundlage in einem Bundesgesetz)
einzurichten. Zu diesem Punkt sollen noch weitere Abklärungen vorgenommen
werden. Die Reaktionen zu diesem Änderungsvorschlag in der Vernehmlassung
sind kontrovers ausgefallen.

Die Gesetzesrevision garantiert zudem einen Mindeststandard für den
Datenschutz in der ganzen Schweiz. Dazu werden Minimalanforderungen für den
Datenschutz in den Kantonen festgelegt, die erfüllt werden müssen, wenn die
Kantone Bundesrecht vollziehen.

Zusatzprotokoll unterzeichnen
Der Bundesrat will schliesslich das Zusatzprotokoll zum Europäischen
Übereinkommen zum Schutz der Menschen bei der automatischen Verarbeitung
personenbezogener Daten unterzeichnen. Das Zusatzprotokoll enthält
Bestimmungen über die Aufsichtsbehörden und die grenzüberschreitende
Datenübermittlung. Die Unterzeichnung des Zusatzprotokolls wurde von der
überwiegenden Mehrheit der Vernehmlasser begrüsst.

Weitere Auskünfte:
Monique Cossali Sauvain, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 47 89
Stephan Brunner, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 323 44 56