Höhere Entschädigungsdauer bei Kurzarbeit
PRESSEMITTEILUNG / Bern, 30.9.2002
Höhere Entschädigungsdauer bei Kurzarbeit
Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, die
Entschädigungsdauer bei Kurzarbeit um 6 Monate zu erhöhen. Neu beträgt
die maximale Entschädigungsdauer 18 Monate. Die Landesregierung trägt
mit dieser Massnahmen der Tatsache Rechnung, dass sich die
konjunkturelle Erholung weiter verzögert.
Die im Arbeitslosenversicherungsgesetz vorgesehene Kurzarbeit ist ein
wichtiges Instrument zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit. Kurzarbeit
erlaubt es den Unternehmungen ihre Arbeitszeit zu reduzieren, ohne
Beschäftigte entlassen zu müssen. Ausserdem können die Firmen bei
besserem Geschäftsgang rasch wieder auf das in ihren Betrieben
vorhandene Fachwissen zurückgreifen.
Der Bundesratsbeschluss gibt Unternehmen mit einer soliden
strukturellen Basis nun die Möglichkeit, die momentane
Konjunkturstagnation zu überstehen und rasch vom nächsten
Wirtschaftsaufschwung zu profitieren. Die Erhöhung der
Entschädigungsdauer bei Kurzarbeit ist bis 30. Juni 2003 befristet.
Auskünfte:
Martin Steiner, seco, Arbeitsmarkt/Arbeitslosenversicherung Tel. 031
322 28 04