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Bilaterale Verhandlungen II mit der EU: Zweite Verhandlungsrunde über Liberalisierung der Dienstleistungen

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 27.9.2002

Bilaterale Verhandlungen II mit der EU: Zweite Verhandlungsrunde über
Liberalisierung der Dienstleistungen

Am 27. September 2002 haben sich in Bern die Schweiz und die EU zur
zweiten Verhandlungsrunde über die Liberalisierung der
Dienstleistungen getroffen. Die Verhandlungspartner machten eine
Bestandesaufnahme über die Gemeinsamkeiten und Unterschiede im
schweizerischen und europäischen Dienstleistungsrecht und diskutierten
institutionelle Aspekte. Erwartungsgemäss wurde die institutionelle
Ausgestaltung des Abkommens als einer der Hauptverhandlungsgegenstände
identifiziert. Die nächste Verhandlungsrunde ist für Anfang November
2002 vorgesehen.

Die Dienstleistungen bilden eines der zehn Themen, über welche die
Schweiz im Rahmen der Bilateralen II mit der EU verhandelt. Mit dem
Abkommen will die Schweiz den schweizerischen
Dienstleistungserbringern den gleichberechtigten Zugang zum
europäischen Binnenmarkt verschaffen. Gleichzeitig soll den
schweizerischen Konsumentinnen und Konsumenten zu billigeren Preisen
eine grössere Auswahl an Dienstleistungen zur Verfügung stehen. Das
Abkommen würde zudem eine bedeutende Lücke in den bilateralen
Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU schliessen, da im
Dienstleistungsbereich bis anhin keine umfassenden Verträge bestehen.

In der heutigen Verhandlungsrunde erfolgte eine Bestandesaufnahme über
die Resultate der gemeinsamen Expertengespräche, welche in den
vergangenen Wochen stattgefunden hatten. Diese Expertentreffen hatten
zum Ziel, das schweizerische und europäische Dienstleistungsrecht
einer vergleichenden Analyse zu unterziehen und institutionelle
Grundsatzfragen zu klären. Dabei konnte zwischen den beiden
Rechtsordnungen generell ein hoher Grad an Übereinstimmung
festgestellt werden. Unterschiede bestehen aber namentlich bei der
Amtshilfe unter Finanzmarktaufsichtsbehörden, der Definition der
Geldwäscherei sowie beim Liberalisierungsziel und -tempo bei den
Postdienstleistungen. Einer weiteren Klärung bedürfen zudem die Folgen
des ablehnenden Volksentscheids zum Elektrizitätsmarktgesetz. Auch in
Bezug auf die institutionelle Ausgestaltung des Abkommens  gehen die
Meinungen zur Zeit noch auseinander.

In den kommenden Verhandlungsrunden wird es nun darum gehen, in den
abweichenden Punkten Lösungen zu finden, welche den berechtigten
Anliegen der EU und der Schweiz Rechnung tragen. Die beiden
Delegationsleiter, Direktor Hervé Jouanjean von der Generaldirektion
Handel der Europäischen Kommission und Botschafter Oscar Zosso vom
Staatssekretariat für Wirtschaft, haben vereinbart, sich Anfang
November 2002 für eine nächste Verhandlungsrunde zu treffen.

Auskünfte:
Botschafter Oscar Zosso, Tel. 031 324 07 57, Minister Henri Gétaz, Tel
031 322 22 51 
Information/Kommunikation, Tel. 031 322 29 02