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Weko erlässt vorsorgliche Massnahmen gegen Cablecom

PRESSEMITTEILUNG / Berne, 26.9.2002

Weko erlässt vorsorgliche Massnahmen gegen Cablecom

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am 23. September 2002 Cablecom
mittels vorsorglicher Massnahme dazu ver-pflichtet, ab sofort das
digitale Teleclub Programm aufzuschal-ten.

Cablecom versorgt seit Jahren als Kabelnetzbetreiberin den grössten
Anteil der Teleclub-Abonnenten in der Deutsch-schweiz mit den analogen
Programmen von Teleclub.  Seit März dieses Jahres verfügt Teleclub
über eine Konzession für die digitale Ausstrahlung ihres Programms.
Der Emp-fang eines digitalen Programms erfordert eine sog.
Set-Top-Box. Teleclub ist für die Verbreitung ihrer Programme auf das
in der Schweiz grösste Kabelnetz von Cablecom an-gewiesen. Cablecom
macht die  Aufschaltung von Teleclub unter anderem von der Bedingung
abhängig, dass Teleclub auf den Einsatz ihrer eigenen  Set-Top-Box
verzichtet, und stattdessen die SwissFun Set-Top-Box der Cablecom
ver-wendet. Seit 17. September 2002 strahlt Cablecom  ein ei-genes
digitales Abonnementsfernsehen aus.

Die Weko ist zum Schluss gelangt, dass Cablecom durch die-ses
Verhalten mit grosser Wahrscheinlichkeit ihre marktbe-herrschende
Stellung missbraucht, indem sie die Unterneh-men, die in Konkurrenz
zum eigenen Abonnementsfernse-hen stehen, diskriminiert. Damit wird
Wettbewerb im Markt für Abonnementsfernsehen praktisch vollständig
verhindert.

Die Bevorzugung des eigenen Produkts hat aufgrund der Dynamik des
Marktes für (digitales) Abonnementsfernsehen weitreichende Folgen auf
dessen künftige Struktur, wes-halb besondere Dringlichkeit geboten
ist. Deshalb muss die Weko bereits vor Erlass des Hauptentscheids
dafür sorgen, dass die Wettbewerbsbehinderung beseitigt wird.

Cablecom wird aus diesem Grund mittels vorsorglicher Massnahme
verpflichtet, ab sofort das digitale Teleclub Programm aufzuschalten
und die Teleclub Set-Top-Box zu-zulassen.

In der gleichzeitig eingeleiteten Untersuchung wird die Weko
detailliert prüfen, inwieweit das Verhalten von Cablecom gegen das
Kartellgesetz verstösst.

Auskünfte:
Prof Roland von Büren, 079 667 90 15 
Dr. Patrik Ducrey, 031 324 96 78, 079 345 01 44, patrik.ducrey@weko.admin.ch