Neue Fachstelle zur Bekämpfung von Gewalt gegen
Frauen
Das Phänomen der Gewalt gegen Frauen ist auch in
der Schweiz ein verbreitetes gesellschaftliches Problem, das es zu bekämpfen
gilt. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) schafft deshalb eine
Fachstelle zur Bekämpfung von Gewalt, die dem Eidgenössischen Büro für die
Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) angegliedert ist. Sie wird ihre Arbeit
voraussichtlich Anfang 2003 aufnehmen.
Gewalt gegen Frauen hat viele
Gesichter und schwerwiegende Folgen
Gemäss neueren Studien erleidet jede
fünfte Frau in der Schweiz in ihrer Partnerschaft mindestens einmal körperliche
oder sexuelle Gewalt; mindestens eines von fünf Mädchen im Alter vor 18 Jahren
wird Opfer sexueller Übergriffe. Opfer von Menschenhandel werden auch in der
Schweiz ausgebeutet.
Gewaltopfer erleiden schwerwiegenden Schaden an ihrer
physischen und psychischen Gesundheit. Kinder, die Zeugen von Gewaltanwendung
werden, laufen zudem Gefahr, als Erwachsene eine Wiederholung der
Gewalterfahrung zu erleiden. Überdies schlagen sich die Auswirkungen von
Gewaltanwendung in erhöhten Kosten für das Gesundheitswesen, für Polizei- und
Justizinterventionen sowie in wirtschaftlichen Einbussen nieder. Insgesamt
belaufen sich diese auf über 400 Mio. Franken pro Jahr.
Vielfältige
Aktivitäten in der Gewaltbekämpfung
Das Thema Gewaltbekämpfung ist
vielschichtig und komplex. Bereits heute bestehen auf kantonaler und kommunaler
Ebene Angebote zur Beratung und Betreuung von Gewaltopfern. Es existieren ferner
Interventionsprojekte, die einen besseren Schutz der betroffenen Personen, eine
effizientere Verfolgung der Täter und Programme für die Arbeit mit den Tätern
anstreben. Auch in der Bundesverwaltung arbeiten verschiedene Ämter und
Departemente an Teilaspekten der Gewalt gegen Frauen.
Diese Vielzahl der
AkteurInnen macht ein koordiniertes Vorgehen zwischen Bund, Kantonen, Gemeinden
und privaten Organisationen erforderlich. Aus diesem Grund und um den Schutz von
Frauen vor Gewalt und die Prävention zu intensivieren, schafft das EDI die
Fachstelle zur Bekämpfung von Gewalt.
Aufgaben der neuen
Fachstelle
Information und Dokumentation: Die Fachstelle sammelt und pflegt
gezielt Informationen und Erkenntnisse über alle Formen von Gewalt gegen Frauen,
über die Bereiche Prävention und Beratung, gesetzliche Rahmenbedingungen und
Interventionsmöglichkeiten. Sie stellt diese Informationen öffentlichen Stellen
und der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung. Sie regt Massnahmen zur
Verbesserung des Kenntnisstandes an.
Vernetzung: Die Fachstelle pflegt und
fördert Kontakte sowie die Zusammenarbeit zwischen allen im Bereich tätigen
Akteurinnen und Akteuren. Sie setzt sich für Erfahrungsaustausch und
interdisziplinäre Zusammenarbeit auf nationaler und internationaler Ebene
ein.
Aus- und Weiterbildung: Die Fachstelle fördert die Fachkompetenz
innerhalb der Bundesverwaltung, arbeitet an speziellen Weiterbildungsangeboten
für Fachkreise mit und fördert den systematischen Einbezug des Themas in die
Aus- und Weiterbildung betroffener Berufsgruppen.
Entstehung und
Dotierung der Fachstelle
Das EDI hatte vorgängig eine aus Expertinnen und
Experten bestehende Begleitgruppe unter der Leitung von Patricia Schulz,
Direktorin des EBG, damit beauftragt, ein Konzept zur Schaffung einer nationalen
Fachstelle auszuarbeiten. In diesem Rahmen wurden kantonale Stellen, externe
Akteurinnen und Akteure sowie sämtliche betroffenen Dienststellen des Bundes
konsultiert. Es bestand Konsens darüber, dass ein grosser Bedarf an Koordination
der Aktivitäten und an einer Verstärkung der fachlichen Kompetenzen besteht. Die
Ansiedlung der Fachstelle im EDI wurde begrüsst, da auf diese Weise die für die
Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen relevanten Themenbereiche Gleichstellung,
Gewalt gegen Kinder sowie Gesundheit erfasst werden. Die Angliederung an das EBG
ist durch die prioritäre Ausrichtung der Fachstelle begründet; zudem wird
dadurch eine enge Zusammenarbeit mit den thematisch mitbetroffenen Ämtern des
EDI – Bundesamt für Gesundheit und Bundesamt für Sozialversicherung
(Zentralstelle für Familienfragen) – sowie des EJPD – Bundesamt für Justiz und
Bundesamt für Polizei – sichergestellt.
Die Fachstelle wird vorerst über 2,5
Stellen verfügen. Nach einer ersten Versuchsperiode von fünf Jahren werden
Aufgaben, Struktur und Angliederung der Fachstelle umfassend
evaluiert.
EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und
Informationsdienst
Bern, 23. September 2002
Auskünfte:
- Claudia
Kaufmann, Generalsekretärin des Eidg. Departements des Innern, Tel. 031 322 80
06
- Patricia Schulz, Direktorin des Eidgenössischen Büros für die
Gleichstellung von Frau und Mann, Tel. 031 322 68 40