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Neue Fachstelle zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen

Das Phänomen der Gewalt gegen Frauen ist auch in der Schweiz ein verbreitetes gesellschaftliches Problem, das es zu bekämpfen gilt. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) schafft deshalb eine Fachstelle zur Bekämpfung von Gewalt, die dem Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) angegliedert ist. Sie wird ihre Arbeit voraussichtlich Anfang 2003 aufnehmen.

Gewalt gegen Frauen hat viele Gesichter und schwerwiegende Folgen
Gemäss neueren Studien erleidet jede fünfte Frau in der Schweiz in ihrer Partnerschaft mindestens einmal körperliche oder sexuelle Gewalt; mindestens eines von fünf Mädchen im Alter vor 18 Jahren wird Opfer sexueller Übergriffe. Opfer von Menschenhandel werden auch in der Schweiz ausgebeutet.
Gewaltopfer erleiden schwerwiegenden Schaden an ihrer physischen und psychischen Gesundheit. Kinder, die Zeugen von Gewaltanwendung werden, laufen zudem Gefahr, als Erwachsene eine Wiederholung der Gewalterfahrung zu erleiden. Überdies schlagen sich die Auswirkungen von Gewaltanwendung in erhöhten Kosten für das Gesundheitswesen, für Polizei- und Justizinterventionen sowie in wirtschaftlichen Einbussen nieder. Insgesamt belaufen sich diese auf über 400 Mio. Franken pro Jahr.

Vielfältige Aktivitäten in der Gewaltbekämpfung
Das Thema Gewaltbekämpfung ist vielschichtig und komplex. Bereits heute bestehen auf kantonaler und kommunaler Ebene Angebote zur Beratung und Betreuung von Gewaltopfern. Es existieren ferner Interventionsprojekte, die einen besseren Schutz der betroffenen Personen, eine effizientere Verfolgung der Täter und Programme für die Arbeit mit den Tätern anstreben. Auch in der Bundesverwaltung arbeiten verschiedene Ämter und Departemente an Teilaspekten der Gewalt gegen Frauen.
Diese Vielzahl der AkteurInnen macht ein koordiniertes Vorgehen zwischen Bund, Kantonen, Gemeinden und privaten Organisationen erforderlich. Aus diesem Grund und um den Schutz von Frauen vor Gewalt und die Prävention zu intensivieren, schafft das EDI die Fachstelle zur Bekämpfung von Gewalt.

Aufgaben der neuen Fachstelle
Information und Dokumentation: Die Fachstelle sammelt und pflegt gezielt Informationen und Erkenntnisse über alle Formen von Gewalt gegen Frauen, über die Bereiche Prävention und Beratung, gesetzliche Rahmenbedingungen und Interventionsmöglichkeiten. Sie stellt diese Informationen öffentlichen Stellen und der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung. Sie regt Massnahmen zur Verbesserung des Kenntnisstandes an.
Vernetzung: Die Fachstelle pflegt und fördert Kontakte sowie die Zusammenarbeit zwischen allen im Bereich tätigen Akteurinnen und Akteuren. Sie setzt sich für Erfahrungsaustausch und interdisziplinäre Zusammenarbeit auf nationaler und internationaler Ebene ein.
Aus- und Weiterbildung: Die Fachstelle fördert die Fachkompetenz innerhalb der Bundesverwaltung, arbeitet an speziellen Weiterbildungsangeboten für Fachkreise mit und fördert den systematischen Einbezug des Themas in die Aus- und Weiterbildung betroffener Berufsgruppen.

Entstehung und Dotierung der Fachstelle
Das EDI hatte vorgängig eine aus Expertinnen und Experten bestehende Begleitgruppe unter der Leitung von Patricia Schulz, Direktorin des EBG, damit beauftragt, ein Konzept zur Schaffung einer nationalen Fachstelle auszuarbeiten. In diesem Rahmen wurden kantonale Stellen, externe Akteurinnen und Akteure sowie sämtliche betroffenen Dienststellen des Bundes konsultiert. Es bestand Konsens darüber, dass ein grosser Bedarf an Koordination der Aktivitäten und an einer Verstärkung der fachlichen Kompetenzen besteht. Die Ansiedlung der Fachstelle im EDI wurde begrüsst, da auf diese Weise die für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen relevanten Themenbereiche Gleichstellung, Gewalt gegen Kinder sowie Gesundheit erfasst werden. Die Angliederung an das EBG ist durch die prioritäre Ausrichtung der Fachstelle begründet; zudem wird dadurch eine enge Zusammenarbeit mit den thematisch mitbetroffenen Ämtern des EDI – Bundesamt für Gesundheit und Bundesamt für Sozialversicherung (Zentralstelle für Familienfragen) – sowie des EJPD – Bundesamt für Justiz und Bundesamt für Polizei – sichergestellt.
Die Fachstelle wird vorerst über 2,5 Stellen verfügen. Nach einer ersten Versuchsperiode von fünf Jahren werden Aufgaben, Struktur und Angliederung der Fachstelle umfassend evaluiert.


EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Bern, 23. September 2002

Auskünfte:
- Claudia Kaufmann, Generalsekretärin des Eidg. Departements des Innern, Tel. 031 322 80 06
- Patricia Schulz, Direktorin des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann, Tel. 031 322 68 40