Leitplanken für
Pilotversuche mit Vote électronique
Bundesrat verabschiedet
Ausführungsbestimmungen zu den Politischen Rechten
Der Bundesrat hat wichtige
Ausführungsbestimmungen zu den Politischen Rechten verabschiedet. Die einen
stehen im Zusammenhang mit den Nationalratswahlen 2003 und betreffen das
Parteienregister, die andern umfassen technische Voraussetzungen für die
Durchführung kantonaler Pilotversuche mit der elektronischen Stimmabgabe, dem so
genannten Vote électronique.
Die Eidgenössischen Räte hatten am 21. Juni
2002 eine Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte verabschiedet,
das einerseits Pilotversuche mit Vote électronique ermöglicht und andererseits
ein Parteienregister vorsieht. Das Gesetz ermächtigt den Bundesrat, Kantonen
Pilotversuche mit elektronischer Stimmabgabe zu bewilligen, wobei diese
wissenschaftlich begleitet und untersucht werden müssen. Was das
Parteienregister betrifft, können die Parteien selber entscheiden, ob sie sich
in ein solches Register eintragen lassen wollen. Tun sie es, profitieren sie von
administrativen Erleichterungen bei der Vorbereitung der
Nationalratswahlen.
Die Referendumsfrist zu dieser
Gesetzesänderung läuft am 10. Oktober 2002 ab. Bis jetzt deutet nichts auf ein
Referendum hin. Sofern das so bleibt, soll die Gesetzesänderung auf den 1.
Januar 2003 in Kraft treten.
Manipulation möglichst
vereiteln
Um die Neuerungen rechtzeitig für die
Nationalratswahlen 2003 umzusetzen, hat der Bundesrat am 20. September 2002 zwei
entsprechende Vorlagen verabschiedet:
Erstens unterbreitet er den Eidgenössischen
Räten den Entwurf einer Verordnung, die mit den nötigen technischen Anordnungen
sicher stellt, dass den Parteien das Parteienregister und die administrativen
Erleichterungen rechtzeitig für die Nationalratswahlen 2003 zur Verfügung
stehen.
Zweitens stellt er jenen Kantonen, die
Pilotversuche mit elektronischer Stimmabgabe durchführen wollen (entsprechende
Arbeiten laufen in Genf, Neuenburg und Zürich), klare Bedingungen. An diese
knüpft der Bundesrat entsprechende Genehmigungen, wenn es um Projekte geht,
deren Teilergebnisse bei eidgenössischen Volksabstimmungen als verbindlich
anerkannt werden sollen.
Dabei geht es um verschiedenartige technische
Voraussetzungen, die Manipulationen wie etwa die Teilnahme nicht
Stimmberechtigter am Urnengang oder die Umleitung elektronisch abgegebener
Stimmen verhindern, das Stimmgeheimnis und die Einhaltung des Grundsatzes "eine
Stimme pro stimmberechtigte Person" sicher stellen sowie die vollständige und
korrekte Erfassung aller Stimmen gewährleisten.
Bern, 20. September
2002
SCHWEIZERISCHE
BUNDESKANZLEI
Information und
Kommunikation
Für Rückfragen:
Hans-Urs Wili,
Bundeskanzlei,
Sektion Politische Rechte