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Medienmitteilung

Leitplanken für Pilotversuche mit Vote électronique

Bundesrat verabschiedet Ausführungsbestimmungen zu den Politischen Rechten

Der Bundesrat hat wichtige Ausführungsbestimmungen zu den Politischen Rechten verabschiedet. Die einen stehen im Zusammenhang mit den Nationalratswahlen 2003 und betreffen das Parteienregister, die andern umfassen technische Voraussetzungen für die Durchführung kantonaler Pilotversuche mit der elektronischen Stimmabgabe, dem so genannten Vote électronique.

Die Eidgenössischen Räte hatten am 21. Juni 2002 eine Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte verabschiedet, das einerseits Pilotversuche mit Vote électronique ermöglicht und andererseits ein Parteienregister vorsieht. Das Gesetz ermächtigt den Bundesrat, Kantonen Pilotversuche mit elektronischer Stimmabgabe zu bewilligen, wobei diese wissenschaftlich begleitet und untersucht werden müssen. Was das Parteienregister betrifft, können die Parteien selber entscheiden, ob sie sich in ein solches Register eintragen lassen wollen. Tun sie es, profitieren sie von administrativen Erleichterungen bei der Vorbereitung der Nationalratswahlen.

Die Referendumsfrist zu dieser Gesetzesänderung läuft am 10. Oktober 2002 ab. Bis jetzt deutet nichts auf ein Referendum hin. Sofern das so bleibt, soll die Gesetzesänderung auf den 1. Januar 2003 in Kraft treten.

Manipulation möglichst vereiteln

Um die Neuerungen rechtzeitig für die Nationalratswahlen 2003 umzusetzen, hat der Bundesrat am 20. September 2002 zwei entsprechende Vorlagen verabschiedet:

Erstens unterbreitet er den Eidgenössischen Räten den Entwurf einer Verordnung, die mit den nötigen technischen Anordnungen sicher stellt, dass den Parteien das Parteienregister und die administrativen Erleichterungen rechtzeitig für die Nationalratswahlen 2003 zur Verfügung stehen.

Zweitens stellt er jenen Kantonen, die Pilotversuche mit elektronischer Stimmabgabe durchführen wollen (entsprechende Arbeiten laufen in Genf, Neuenburg und Zürich), klare Bedingungen. An diese knüpft der Bundesrat entsprechende Genehmigungen, wenn es um Projekte geht, deren Teilergebnisse bei eidgenössischen Volksabstimmungen als verbindlich anerkannt werden sollen.

Dabei geht es um verschiedenartige technische Voraussetzungen, die Manipulationen wie etwa die Teilnahme nicht Stimmberechtigter am Urnengang oder die Umleitung elektronisch abgegebener Stimmen verhindern, das Stimmgeheimnis und die Einhaltung des Grundsatzes "eine Stimme pro stimmberechtigte Person" sicher stellen sowie die vollständige und korrekte Erfassung aller Stimmen gewährleisten.

Bern, 20. September 2002

SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI

Information und Kommunikation

Für Rückfragen:

Hans-Urs Wili, Bundeskanzlei,

Sektion Politische Rechte

Tel. 031 / 322 37 49