Anpassung der AHV/IV-Renten um 2,4% und der AHV/IV/EO-Mindestbeiträge ab 2003
Medienmitteilung 20. September 2002
Anpassung der AHV/IV-Renten um 2,4% und der AHV/IV/EO-Mindestbeiträge ab
2003
Der Bundesrat hat beschlossen, die AHV/IV-Renten auf den 1. Januar 2003 an
die Wirtschaftsentwicklung anzupassen. Die Renten werden daher um 2,4 %
erhöht. Auch die im Rahmen der Ergänzungsleistungen zur Deckung des
Lebensbedarfs ausgerichteten Leistungen werden angehoben. In 2003 werden die
untere und obere Grenze der sinkenden AHV/IV-Beitragsskala für
Selbständigerwerbende und Personen ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber
angepasst. Der AHV/IV/EO-Mindestbeitrag wurde bei 425 Franken jährlich
festgesetzt.
Die AHV/IV-Renten werden alle zwei Jahre an die Entwicklung des Mischindexes
angepasst, der dem arithmetischen Mittel zwischen Lohn- und Preisindex
entspricht. Die letzte Rentenanpassung erfolgte auf den 1. Januar 2001. 2001
stieg der Preisindex um 0,3 % und der Lohnindex um 2,5 %. Bis Dezember 2002
wird ein Anstieg des Preisindexes um 1,0 % und des Lohnindexes um 1,5 %
erwartet. Diese Entwicklung erfordert eine Anpassung der AHV/IV-Leistungen
um 2,4 %.
Die minimale Altersrente wird von 1030 auf 1055 Franken pro Monat und die
Maximalrente von 2060 auf 2110 Franken pro Monat erhöht. Die
Entschädigungen für Hilflose leichten Grades steigen von 206 auf 211
Franken, jene für Hilflose mittleren Grades von 515 auf 528 Franken und jene
für Hilflose schweren Grades von 824 auf 844 Franken pro Monat. Die Höhe der
Pflegebeiträge für hilflose Minderjährige steigen auf 7, 18 bzw. 28 Franken
pro Tag.
Der Betrag, der pro Jahr im Rahmen der Ergänzungsleistungen zur Deckung des
Lebensbedarfs eingerechnet wird, beträgt neu 17 300 Franken (16 880) für
Alleinstehende, 25 950 Franken (25 320) für Ehepaare und 9060 (8850) Franken
für Waisen.
Die Anpassung der Beitragshöhe an die Entwicklung des Preis- und Lohnindexes
kann an die Rentenanpassung gekoppelt werden. Bei unveränderten
Beitragssätzen erhöht sich der AHV/IV/EO-Mindestbeitrag von 390 auf 425
Franken jährlich (dieser blieb seit 1996 unverändert), der Mindestbeitrag
der freiwilligen AHV von 648 auf 706 Franken und jener der freiwilligen IV
von 108 auf 118 Franken. Die ab 2003 geltende Beitragsanpassung betrifft
zudem die obere und untere Grenze der sinkenden Beitragsskala für
Selbständigerwerbende und Arbeitnehmer mit nicht beitragspflichtigem
Arbeitgeber. Die obere Grenze beträgt neu 50'700 Franken (bisher 48'300).
Für Einkommen unter diesem Betrag und sinkend bis zur unteren Grenze der
Skala von 8'500 Franken (bisher 7'800 Franken) wird ein reduzierter,
abgestufter Beitrag erhoben. Bei einem Einkommen von unter 8'500 Franken ist
der Mindestbeitrag zu entrichten.
Kosten der AHV/IV-Leistungsanpassung
Die Anpassung der AHV/IV-Leistungen führt zu Mehrkosten von rund 866
Millionen Franken, wovon 173 Millionen zu Lasten des Bundes und 45
Millionen zu Lasten der Kantone gehen. Die Anpassung der Höhe der zur
Deckung des Lebensbedarfs ausgerichteten AHV/IV-Ergänzungsleistungen
verursacht zusätzliche Kosten von 9 Millionen Franken, wovon 2Millionen zu
Lasten des Bundes und 7 Millionen zu Lasten der Kantone gehen.
Minimale Altersrente 1055 Franken; Erhöhung um 2,4 %
Monatliche Hilflosenentschädigung leicht:
211 Fr.
mittel: 528 Fr.
schwer: 844 Fr.
Pflegebeiträge für hilflose Minderjährige
leicht: 7 Fr.
mittel: 18 Fr.
schwer: 28 Fr.
EL-Betrag für den allgemeinen Lebensbedarf
für Alleinstehende: 17 300
Fr.
für Ehepaare: 25 950 Fr.
für Waisen: 9 060 Fr.
Mindestbeiträge
- AHV 353 Fr. / IV 59 Fr. / EO 13 Fr. AHV/IV/EO:
425 Fr.
freiwillige AHV: 706 Fr.
freiwillige IV: 118 Fr.
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J. Brechbühl, Vizedirektor
Alters- und Hinterlassenenvorsorge
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