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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Gewährleistung der geänderten Verfassungen von sieben Kantonen

Bundesrat verabschiedet Botschaft

Bern, 20.09.2002. Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die geänderten
Verfassungen von sieben Kantonen zu gewährleisten. Alle
Verfassungsänderungen stimmen mit dem Bundesrecht überein.

Die Verfassungsrevisionen haben zum Gegenstand:
? Kanton Bern: Einführung einer Defizitbremse und einer
Steuererhöhungsbremse;
? Katon Uri: neuer Artikel über die Kantonalbank;
? Kanton Zug: Einführung der Majorzwahl für die Mitglieder der Gerichte;
? Kanton Solothurn: Herabsetzung der Anzahl der Mitglieder des Kantonsrates
und der Zahl der Wahlkreise;
? Kanton Appenzell Innerrhoden: Erhöhung der Limiten für das obligatorische
Finanzreferendum
? Kanton Aargau: Demokratiereform
? Kanton Genf: Einführung des obligatorischen Referendums im Bereich der
Steuern und neue Aufgaben der Versorgungsbetriebe von Genf im Bereich der
Abwasserreinigung.

Weitere Auskünfte:
Lisbeth Sidler, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 43 92
Jacques Bondallaz, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 40 04