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Neuer Pass und Identitätskarte werden für Minderjährige billiger

Kindereintrag in Zukunft nicht mehr möglich

Bern, 20.09.2002. Die neuen Ausweise, die ab Anfang 2003 ausgestellt werden,
kosten für Kinder und Jugendliche weniger als ursprünglich vorgesehen.
Möglich wird die Reduktion, weil die Personendaten künftig direkt von den
Kantonen geliefert werden. Aus verschiedenen Gründen ist in Zukunft der
Kindereintrag im Pass der Eltern nicht mehr möglich.

Der Bundesrat hat am Mittwoch die neue Ausweisverordnung genehmigt und die
nötigen Rechtsgrundlagen auf Anfang Oktober in Kraft gesetzt. Die viel
diskutierten Gebühren konnten zu Gunsten der Minderjährigen noch gesenkt
werden: Kinder und Jugendliche zahlen für den neuen Pass künftig 55 statt
der geplanten 60 Franken. Für Erwachsene kostet das Reisedo-kument wie
vorgesehen 120 Franken.
Bei der Identitätskarte wurden die in der Vernehmlassung vorgeschlage-nen
Gebühren für Erwachsene und Jugendliche um fünf Franken gesenkt. Für Kinder
und Jugendliche kostet die Identitätskarte damit 30, für Erwach-sene 65
Franken.
Angeboten werden auch Kombiangebote von Pass und Identitätskarte: Der
Kombinationspreis für Kinder beträgt 63, für Erwachsene 128 Franken.

Die Reduktionen wurden möglich, weil die Produktionsfirma die Personen-daten
in Zukunft nicht mehr selber erfassen muss, sondern diese direkt von den
Kantonen zur Ausweisherstellung zugestellt erhält. Durch den Wegfall dieses
Arbeitsschrittes konnten die Herstellungskosten der Dokumente gesenkt, der
Vertrag mit den Produzenten entsprechend neu ausgehandelt werden.

Eine Person - ein Ausweis
Bisher hatten Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder je nach Kanton für bis zu
25 Franken im eigenen Pass eintragen zu lassen. Bis zum 31. Dezember 2002
kann diese Möglichkeit noch wahrgenommen werden. In Zukunft ist das aus
folgenden Gründen nicht mehr möglich:
? Der Pass muss heute wie die Identitätskarte maschinenlesbar sein,
technisch kann aber nur eine Person pro maschinenlesbare Zeile eingebracht
werden.
? Die Gültigkeitsdauer würde zu Unstimmigkeiten führen: Der neue
Erwachsenenpass ist zehn Jahre gültig, derjenige für die sich im Wachstum
befindenden Kinder und Jugendliche nur fünf Jahre.
? Die moderne Familie ist mobil: Kinder und Jugendliche reisen oft ohne
Eltern in ferne Länder oder verbringen längere Aufenthalte im Ausland.
? Die internationale Entwicklung geht in Richtung "eine Person - ein
Ausweis". Die internationale Zivilluftfahrtorganisation ICAO will diese
Regel in ihre Empfehlungen aufnehmen, welche von INTERPOL bereits abgegeben
wurde.
? Grenzüberschreitende Kindesentführungen durch einen Elternteil sind
schwieriger zu verhindern, wenn der Name des Kindes im elterlichen Pass
steht.

Durch die hohe Mobilität sind heute bereits viele Kinder und Jugendliche im
Besitz eines eigenen Passes. Dieser kostete bisher je nach Kanton zwischen
50 und 86 Franken, zuzüglich Gemeindegebühr. Ausserdem können viele Länder
heute mit der günstigeren Identitätskarte bereist werden.

Familiengebühren sind nicht möglich
Da ein Mehrfacheintrag im Pass nicht mehr möglich ist, hat die
Projektlei-tung die Einführung von Familiengebühren diskutiert, die Idee
aber nach eingehender Prüfung verworfen. Das aktuelle System basiert auf
statistischen Produktionswerten von Pass und Identitätskarte. Für ein
Familiengebührensystem müssten spezielle demographische Abklärungen
getroffen werden, da sich die Angaben der letzten Volkszählung nur nach
"Haushalten" richten. Ausserdem wäre bei der aufwändigen Datenerfas-sung ein
Familienbearbeitungsmodus technisch sehr schwer und wirt-schaftlich nicht
durchführbar.
Dagegen hat sich die bei der Identitätskarte bereits praktizierte Reduktion
der Kinderausweisgebühr bewährt. Von den "Familiengebühren" hingegen kommen
heute immer mehr Bundesbehörden wieder ab und wechseln zu Einzelgebühren.

Gebühren müssen kostendeckend sein
Der Preis für den Pass setzt sich aus den Aufwendungen des Bundes, der
Kantone und Gemeinden zusammen. Der Verteilschlüssel sieht vor, dass beim
Pass 29 Prozent der Einnahmegebühren zuhanden des Bundes gehen. 71 Prozent
fliessen in die Kantons- und Gemeindekassen. Da die einheitlichen Gebühren
neu kostendeckend sein müssen, können die Kantone daraus keine Gewinne mehr
erwirtschaften. Aus dem selben Grund können die Ausweise auch nicht gratis
abgegeben werden.
Die Umstellung vom alten auf das neue Ausweissystem erfolgt auf den
1. Januar 2003. Ab diesem Zeitpunkt werden der neue Pass und die
überarbeitete Identitätskarte abgegeben. Künftig können Bürgerinnen und
Bürger beide Ausweise mit einem einzigen Behördengang bei ihrer
Wohnsitzgemeinde beantragen. Sie bekommen das Dokument nach spätestens 15
Arbeitstagen nach Hause geschickt.

Weitere Auskünfte:
Benno Nager, Projektleiter Ausweisschriften, Bundesamt für Polizei,
Tel. 031 323 75 90

Fragen rund um die Gebühren der neuen Ausweise werden ausführlich auf der
Website des Bundesamtes für Polizei www.fedpol.ch (unter Themen / Ausweise,
"Fact Sheet Gebühren") beantwortet.