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Gemeinsame Erklärung über deutsch-schweizerische Gewerbegebiete am Grenzübergang Jestetten/Neuhausen unterzeichnet

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN

Jesstetten/Neuhausen , 20. September 2002

Embargo: 20.09.2002 - 16.30 Uhr

Pressemitteilung

Gemeinsame Erklärung über deutsch-schweizerische Gewerbegebiete am
Grenzübergang Jestetten/Neuhausen unterzeichnet

Der deutsche und der schweizerische Beauftragte für grenzüberschreitende
Zusammenarbeit, Ministerialdirigent Eckart Cuntz (Auswärtiges Amt, Berlin)
und Botschafter Kurt Höchner (Eidgenössisches Departement für auswärtige
Angelegenheiten, Bern), haben heute zusammen mit dem Freiburger
Regierungspräsidenten Sven von Ungern-Sternberg und dem Schaffhauser
Regierungsrat Ehrhard Meister eine gemeinsame Erklärung über
grenzüberschreitende Gewerbegebiete unterzeichnet. Darin wird vereinbart,
die grenznachbarschaftliche Zusammenarbeit durch Schaffung von
grenzüberschreitenden Gewerbegebieten zu intensivieren und auszubauen. Ziel
ist es, die Nachteile der Grenzlage durch die Nutzung von jeweils
komparativen Vorteilen so weit wie möglich auszugleichen.

Die gemeinsame Erklärung ist der Beginn eines Prozesses zur Realisierung
grenzüberschreitender Gewerbegebiete. Es sind dabei noch einige rechtliche
Hindernisse zu überwinden, die schrittweise abgebaut werden sollen. Deshalb
gilt das Projekt des Gewerbeparks Jestetten/Neuhausen als Pilotvorhaben. Mit
der Gründung kommunaler und dann auch grenzüberschreitender
Arbeitsgemeinschaften soll die Schaffung gemeinsamer grenzüberschreitender
Einrichtungen vorbereitet werden. Hierzu müssen in Abstimmung mit den
jeweils zuständigen nationalen Behörden und der EU-Kommission zunächst die
nötigen Regeln vereinbart werden, um amtliche Befugnisse auf
grenzüberschreitende Einrichtungen übertragen zu können. Den Kommunen kommt
in diesem Prozess eine besonders wichtige Rolle zu.
Parallel wird das für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit wegweisende
sog. "Karlsruher Übereinkommen" vom 23. Januar 1996 auf den Kanton
Schaffhausen erstreckt.

Die Unterzeichner unterstrichen den gemeinsamen Willen, auch für schwierige
rechtliche Probleme pragmatische Lösungen anzustreben und unerwünschte
Randlagen-Nachteile möglichst zu kompensieren. Das Projekt in
Jestetten/Neuhausen ist beispielhaft für potenzielle gegenseitige
Nutzeffekte: Der Mangel an Wirtschaftsflächen in Neuhausen steht einer hohen
Arbeitslosigkeit, aber einem guten Flächenangebot in Jestetten gegenüber.
Mit der Gemeinsamen Erklärung eröffnet sich die Chance, dieses Potenzial -
schrittweise - auszuschöpfen.

Weitere Informationen:
Botschafter Kurt Höchner, Völkerrechtsdirektion EDA, Tel. 031 322 30 10