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Bilaterale Verhandlungen Schweiz - EU - Gespräche im Dossier Betrugsbekämpfung


MEDIENMITTEILUNG

Bilaterale Verhandlungen Schweiz - EU - Gespräche im Dossier
Betrugsbekämpfung

19. Sep 2002 (EFD) In der 7. Verhandlungsrunde haben heute in Bern die
beiden Delegationen der EU und der Schweiz ihre Gespräche fortgesetzt. Es
wurden Lösungsmöglichkeiten diskutiert, die einerseits den schweizerischen
Rechtsgrundsatz der doppelten Strafbarkeit respektieren, andererseits aber
auch berechtigten EU-Anliegen Rechnung tragen. Die Verhandlung fand in einem
konstruktiven, problemlösungsorientierten Klima statt. Noch wurde keine
Einigung erzielt, hingegen vereinbarten die Delegationen die Fortführung der
Gespräche.

Anlässlich der 7. Verhandlungsrunde konnte der im Frühjahr eingetretene
Stillstand überwunden werden. Beide Seiten arbeiten konstruktiv an einer
Lösung, die den jeweiligen Kernanliegen Rechnung trägt. Die Schweiz hat
ihren Willen bekräftigt, Widerhandlungen mit ausgewiesenem Unrechtsgehalt
auf der Basis ihrer Rechtsordnung wirksam zu bekämpfen. Ebenfalls sollen
Lösungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei auch im Zusammenhang mit diesem
Dossier gesucht werden. Die Schweiz ist zudem bereit, die
Rechtshilfeverfahren durch Beschränkung auf ein ordentliches Rechtsmittel zu
beschleunigen sowie die stellvertretende Strafverfolgung und die
Auslieferung auch für schwere Steuerdelikte einzuführen. Die Offerte der
Schweiz sieht somit weit gehende Lösungsansätze vor, die über den Zollbetrug
hinaus Widerhandlungen zum Nachteil der Vertragsparteien erfassen.

Zu einer solch weitgehenden Übernahme von EU-Anliegen ist die Schweiz jedoch
nur unter Beibehaltung des Grundsatzes der doppelten Strafbarkeit bereit.
Danach können im vorliegenden Zusammenhang Zwangsmassnahmen im
Rechtshilferecht nur verlangt werden, wenn die betreffenden Delikte im
ersuchenden wie im ersuchten Staat mit Freiheitsstrafe bedroht sind.

Bezüglich der inhaltlichen Zielrichtung hat die 7. Verhandlungsrunde eine
Annäherung gebracht. Differenzen bestehen namentlich noch betreffend dem
Grundsatz der doppelten Strafbarkeit und dessen rechtlichen Umsetzung. Ein
weiteres Treffen wurde für den 18. Oktober 2002 in Brüssel vereinbart.

Auskunft: ab 19.9.02, 16.00 h: Oberzolldirektor Rudolf Dietrich, Leiter der
Schweizer Delegation, 031 322 65 01

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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