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Multinationale Streitkräfte und humanitäres Völkerrecht

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
Bern, 19. September 2002

Pressemitteilung

Multinationale Streitkräfte und humanitäres Völkerrecht

Die Schweiz führt zusammen mit Grossbritannien einen internationalen
Workshop zu praktischen Fragen der Anwendung des Völkerrechts bei
Operationen multinationaler Streitkräfte durch.

Das humanitäre Völkerrecht gilt in jedem bewaffneten Konflikt. Bei
militärischen Zwangsmassnahmen von multinationalen Koalitionen stellt sich
jedoch oft die Frage, welche Regeln zur Anwendung gelangen sollen, da nicht
jedes Land, das Truppen stellt, die selben völkerrechtlichen Verpflichtungen
eingegangen ist. Das führt immer wieder zu Divergenzen bei der Planung von
multinationalen Einsätzen, insbesondere bei der Auswahl der Angriffsziele.

Konkrete Massnahmen zur Verbesserung der Integration des humanitären
Völkerrechts in die operationelle Planung multinationaler militärischer
Einsätze werden vom 23. - 25. September 2002 am internationalen Workshop
"Towards legal interoperability between multinational forces" im
Ausbildungszentrum der Armee in Luzern (AAL) von Experten und Praktikern
erörtert. Der Workshop wird von der Schweiz und Grossbritannien im Rahmen
der Partnerschaft für den Frieden (PfP) als Aktion zur Förderung des
humanitären Völkerrechts durchgeführt. Ähnliche Veranstaltungen haben auf
schweizerische Initiative im November 2000 in London und im Oktober 2001 in
Interlaken stattgefunden.

Experten von 30 Ländern der euro-atlantischen Partnerschaft haben ihre
Teilnahme zugesagt. Zu den Rednern gehören ein ehemaliger Kommandant der
Swisscoy, ein ehemaliger amerikanischer und ein russischer Kommandant von
multinationalen Streitkräften im Balkan, eine amerikanische Journalistin und
Kriegsberichterstatterin sowie Rechtsberater der NATO und der britischen und
deutschen Streitkräfte. Der Workshop wird vom Kanadier David Collins, dem
Direktor der Direktion für Verteidigungs-partnerschaft und Zusammenarbeit
der NATO geleitet.

Weitere Informationen:
Andreas Schiess, 031 322 77 61, Koordinationsstelle HVR-EAPC/PfP, Direktion
für Völkerrecht, EDA