Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Zwischenbericht über Auftrag und Kompetenzen des BPV liegt vor

Analyse des gesetzlichen Auftrages des BPV

Bern, 16.09.2002. Das von Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold im Juli 2002 in
Auftrag gegebene Gutachten über "Auftrag und Kompetenzen" des Bundesamtes
für Privatversicherungen (BPV), liegt in Form eines Zwischenberichtes vor.
Der vom EJPD beauftragte Gutachter, Prof. Dr. Gerhard Schmid, Basel, steckt
in seinem Zwischenbericht den Rahmen des gesetzlichen Auftrages des BPV ab.
Die Analyse ist provisorisch und wird per Ende Oktober 2002 mit einem
umfassenden Schlussbericht abgeschlossen.

Das Mitte Juli 2002 vom EJPD in Auftrag gegebene Gutachten soll namentlich
die folgenden Fragen bezüglich "Auftrag und Kompetenzen" des Bundesamtes für
Privatversicherungen" klären:

1. Welche Aufgaben hat das BPV im Rahmen seiner Aufsicht nach geltendem
Recht wahrzunehmen?
2. Wie ist die Abgrenzung der Aufsichtszuständigkeit zwischen BPV und BSV
mit Bezug auf die Vorsorgeeinrichtungen nach BVG geregelt?
3. Welche Folgerungen ergeben sich daraus mit Bezug auf die Tarifgenehmigung
und die Überschusszuweisung?
4. Hat das BPV in der Vergangenheit seine Aufgaben erfüllt? Wenn nein, warum
nicht? Wo lagen die Defizite?
5. Welcher Handlungsbedarf lässt sich daraus für die Zukunft ableiten?

Der Zwischenbericht wurde in Zusammenarbeit mit Frau Dr. Christina Ruggli,
Leiterin der Aufsichtsbehörde BVG Berufliche Vorsorge des Kantons
Basel-Stadt, erstellt und gibt vorläufige Antworten zu den ersten drei
gestellten Fragen.

Die originale Fassung des Berichtes ist in deutscher Sprache auf der Website
des EJPD - www.ejpd.admin.ch - abrufbar.

Weitere Auskünfte:
Infodienst EJPD, Tel. 031 / 322 18 18

Prof. Dr. Gerhard Schmid
Tel. 061 / 279 70 00 (16.09.02 15.00 h - 18.00 h)