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Buchstabenseuche IBR: Mindestens ein weiterer Betrieb betroffen

Wie in der Medienmitteilung des BVET von heute Freitag morgen mitgeteilt,
sind in Kühen des Bündner Betriebes, bei dem in den letzten Wochen
Anaplasmose ausgebrochen war, auch Antikörper gegen die Buchstabenseuche IBR
gefunden worden. Inzwischen wurden Proben der Betriebe, die mit dem
betroffenen Bestand bei Chur in Kontakt waren, untersucht. Es liegen
Laborergebnisse von 159 untersuchten Proben von 47 Betrieben vor. Dabei
wurden bei einem Tier Antikörper gegen das IBR Virus gefunden. Die
Testresultate von 11 Proben waren nicht interpretierbar, diese müssen
nachuntersucht werden. Der Rest der Proben war negativ.

Der Betrieb mit dem positiven IBR-Tier wird mit einer Sperre 1. Grades
belegt. Das bedeutet, dass die Tiere dieses Betriebes keinen Kontakt mit
Tieren anderer Bestände haben dürfen. Es dürfen keine Tiere den Hof
verlassen und keine hineingelangen. Wenn sich die Laborergebnisse
bestätigen, muss das betroffene Tiere getötet werden. Die Betriebe, aus
denen die Tiere stammen, deren Testergebnisse nicht interpretierbar war,
werden vorsorglich gesperrt, bis die Nachuntersuchungen abgeschlossen sind.

BUNDESAMT FÜR VETERINÄRWESEN
Medien- und Informationsdienst
Auskunft: Hans Wyss, Leiter Bereich Kommunikation, Tel.: 031 / 323 84 96