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Doppelbesteuerungsabkommen mit den Republiken Estland und Litauen


MEDIENMITTEILUNG

Doppelbesteuerungsabkommen mit den Republiken Estland und Litauen

11. Sep 2002 (ESTV) Der Bundesrat hat heute die beiden Botschaften über die
Doppelbesteuerungsabkommen mit Estland und Litauen zuhanden der
Bundesversammlung verabschiedet. Er legt in diesen Botschaften die
Besonderheiten der neuen Abkommen dar und ersucht die Bundesversammlung
diesen zuzustimmen.

Am 27. Mai 2002 wurde in Bern ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der
Republik Litauen betreffend die Einkommens- und Vermögenssteuern
unterzeichnet, am 11. Juni 2002 folgte jenes mit der Republik Estland.

Die Abkommen bieten den investierenden Unternehmen neben der Beseitigung der
Doppelbesteuerung auch einen gewissen institutionellen Schutz im
Fiskalbereich, z.B. vor Diskriminierung. Sie stellen zudem sicher, dass die
schweizerischen Unternehmen im Verhältnis zu ihren Konkurrenten aus anderen
Staaten keine steuerlich bedingten Wettbewerbsnachteile erleiden.

Die vorliegenden Abkommen folgen weitestgehend dem Musterabkommen der
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und
der schweizerischen Vertragspraxis. Die Kantone und die interessierten
Wirtschaftskreise haben dem Abschluss der Abkommen zugestimmt.

Botschaft und Abkommenstexte werden demnächst im Bundesblatt veröffentlicht.

Auskunft:
Christoph Schelling, Eidg. Steuerverwaltung, 031 323 01 82

Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Eigerstrasse 65
CH-3003 Bern
http://www.estv.admin.ch