Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Familienbesteuerung: Der Bundesrat hält am Teilsplitting-Modell fest


MEDIENMITTEILUNG

Familienbesteuerung: Der Bundesrat hält am Teilsplitting-Modell fest

11. Sep 2002 (ESTV) Der Bundesrat hält bei der Ehepaar- und
Familienbesteuerung an seinen Vorschlägen fest. Er betrachtet das in seiner
Botschaft vom 28. Februar 2001 unterbreitete Teilsplitting-Modell nach wie
vor als taugliche Lösung, um die Schwächen der gegenwärtigen Regelung
auszuräumen. Er lehnt daher die Motion der vorberatenden Kommission für
Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) ab. Diese verlangt in ihrem
Vorstoss einen Wechsel hin zu einem System der Individualbesteuerung.

Die WAK-S hatte in ihrer Motion vom Bundesrat verlangt, bis Mitte 2004 einen
Gesetzesentwurf vorzulegen, welcher bei der Ehepaar- und Familienbesteuerung
wenn möglich auf den 1.Januar 2008 den Wechsel zu einem System der
Individualbesteuerung regelt. In der Zwischenzeit soll als Übergangsregelung
eine Rabattlösung für Ehepaare und Familien gelten.

Der Bundesrat bekräftigt in seiner Antwort das Festhalten an seinen
Vorschlägen, wie er sie in seiner Botschaft vom 28. Februar 2001 den
eidgenössischen Räten unterbreitet hatte. Sein Teilsplitting-Modell sei nach
wie vor eine taugliche Lösung, um die Schwächen der gegenwärtigen Regelung
auszuräumen. Weiter betont er, dass sich die überwiegende Zahl der Kantone
stets für ein Splitting-Modell ausgesprochen habe.

Auskunft:
Gotthard Steinmann, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 322 74 34

Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Eigerstrasse 65
CH-3003 Bern
http://www.estv.admin.ch