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Keine Eidg. Finanzausgleichsteuer auf Erbschaften und Schenkungen


MEDIENMITTEILUNG

Keine Eidg. Finanzausgleichsteuer auf Erbschaften und Schenkungen

11. Sep 2002 (EFV) Der Bundesrat hat sich gegen die Einführung einer Eidg.
Finanzausgleichsteuer auf Erbschaften und Schenkungen ausgesprochen. Im
Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs seien nämlich verschiedene
Ausgleichsmechanismen vorgesehen, die allzu grossen
Steuerbelastungs-unterschieden zielführender entgegenwirkten als eine
Ausgleichsteuer, wie sie Nationalrat Roberto Zanetti (SP/SO) in einer Motion
verlangt hatte. Die Landesregierung betrachtet das von Zanetti geforderte
Vorhaben derzeit für nicht umsetzbar und politisch nicht als mehrheitsfähig.
Sie beantragt daher die Ablehnung der Motion.

In seiner Motion hatte Zanetti den Bundesrat beauftragt, die rechtlichen
Grundlagen zur Einführung einer Eidg. Finanzausgleichssteuer auf Erbschaften
und Schenkungen vorzulegen. Angesichts der tendenziell zunehmenden
Belastungsunterschiede unter den Kantonen sollte mit dem Vorhaben ein
weiteres Auseinanderklaffen der Steuerbelastungen vermieden werden.

Der Bundesrat schreibt in seiner Antwort, dass die kantonalen Erbschafts-
und Schenkungssteuern nicht zugunsten einer entsprechenden Eidg. Steuer
aufgegeben werden sollen und zwar unabhängig vom Verwendungszweck einer
solchen neuen Steuer. Die heute gültige Kompetenzordnung zur Erhebung von
Steuern soll unverändert beibehalten werden. In Übereinstimmung mit seinem
Finanzleitbild sprach sich der Bundesrat zur Begrenzung von
Belastungsunterschieden mehrfach für eine formelle Harmonisierung der
kantonalen Erbschafts- und Schenkungssteuern aus. Nach seiner Auffassung hat
eine solche formelle Harmonisierung aber nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn
sie von den Kantonen mitgetragen wird.

Nachdem sich im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten zur neuen Finanzordnung die
Mehrheit der Vernehmlasser gegen eine formelle Harmonisierung der kantonalen
Erbschafts- und Schenkungssteuer ausgesprochen haben, sieht die
Landesregierung keinen unmittelbaren Handlungsbedarf. Vorhaben in Richtung
materielle Steuerharmonisierung oder in Richtung einer noch weitergehenden
Finanzausgleichsteuer auf Erbschaften und Schenkungen - wie vom Motionär
explizit gefordert - erachtet der Bundesrat derzeit als unrealistisch und
politisch erst recht als nicht mehrheitsfähig. Die mit der Neugestaltung des
Finanzausgleichs vorgesehenen Ausgleichsmechanismen, welche inskünftig allzu
grossen kantonalen Steuerbelastungsunterschieden entgegenwirken, erachtet
der Bundesrat als erfolgsversprechender als die geforderte Ausgleichsteuer
auf Erbschaften und Schenkungen.

Auskunft:
Peter Saurer, Eidg. Finanzverwaltung, Tel.: 031 322 60 09 Andreas
Pfammatter, Eidg. Finanzverwaltung, Tel.: 031 322 60 54

Eidgenössische Finanzverwaltung EFV
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