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Vereinbarung Schweiz Deutschland - Schweizer Super-Puma-Helikopter für die KFOR

3003 Bern, 11. September 2002

Medieninformation

Vereinbarung Schweiz Deutschland - Schweizer Super-Puma-Helikopter für die
KFOR

Die SWISSCOY im Kosovo wird ab Anfang Oktober durch einen
Super-Puma-Transporthelikopter der Luftwaffe verstärkt. Die
Einsatzbedingungen werden in einer Vereinbarung mit Deutschland festgelegt;
der Bundesrat hat dieser Vereinbarung am Mittwoch zugestimmt. Deutschland
führt das Kommando in der Multinationalen Brigade Süd der KFOR (Kosovo
Force). Der Helikopter ist der Heeresfliegerabteilung der Brigade zur
Zusammenarbeit zugewiesen.

Das Parlament hatte im vergangenen Dezember den Einsatz der Schweizer
Logistikkompanie (SWISSCOY) bis zum 31. Dezember 2003 verlängert und
gleichzeitig einer Optimierung zugestimmt. Das 7. SWISSCOY-Kontingent, das
anfangs Oktober in den Einsatz geht, wird auf Grund des Volksentscheids vom
10. Juni 2001 zum Selbstschutz bewaffnet. Darüber hinaus erhält es einen
Sicherungszug mit rund 50 Personen und als zusätzliches Lufttransportelement
einen Super Puma der Schweizer Luftwaffe. Diese entsendet drei Piloten und
fünf Angehörige der Bodenmannschaft.

Zusätzliche Lufttransportkapazität
Bisher konnte die SWISSCOY, die seit Oktober 1999 im Einsatz steht, im
Zusammenhang mit ihren Lufttransportbedürfnissen auf die entsprechenden
Kapazitäten der anderen KFOR-Nationen zurückgreifen. In der Zwischenzeit hat
sich jedoch die Lage geändert, da im Raum der multinationalen Brigade Süd
einzig noch die Bundeswehr über gemischte Heeresfliegerkräfte verfügt.
Hinsichtlich mittlerer Lufttransportkapazitäten bei schwierigen
Sichtbedingungen und im Nachteinsatz ist eine ausreichende Auslegung der
vorhandenen Lufttransportmittel heute nicht mehr gegeben. Diese Lücke wird
mit dem Super Puma geschlossen. Gleichzeitig wird die Einsatzflexibilität
der gemischten Heeresfliegerabteilung erhöht.

Der Einsatzraum soll sich auf das Verantwortungsgebiet der KFOR erstrecken
und umfasst Personen- und Lastentransport sowie Brandbekämpfung. Der Einsatz
erfolgt unter in der Schweiz gültigen Flugverfahren. Bei erhöhter
Bedrohungslage finden keine Flüge statt. Eine Bewaffnung der eingesetzten
Maschine ist nicht vorgesehen.
Der Super Puma wird dem schweizerischen nationalen Befehlshaber unterstellt
und der gemischten Heeresfliegerabteilung der multinationalen Brigade Süd
zur Zusammenarbeit zugewiesen. Stationiert wird der Helikopter auf dem
Flugfeld Toplicane in der Nähe von Suva Reka, wo die SWISSCOY stationiert
ist.

Anpassung des "Participation Agreement"
Die Einzelheiten der Zusammenarbeit zwischen den einzelnen KFOR-Staaten sind
in einem standardisierten Abkommen, einem sogenannten "Participation
Agreement", geregelt. Der Schweizer Botschafter bei der Nato wird
Nato-Generalsekretär Lord Robertson davon unterrichten, dass der bisherige
Vorbehalt, wonach die SWISSCOY grundsätzlich unbewaffnet eingesetzt wird,
nun wegfällt. Bei dieser Gelegenheit wird nochmals ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass die Teilnahme der SWISSCOY an Kampfhandlungen zur
Friedenserzwingung, dem sogenannten Peace Enforcement, ausgeschlossen
bleibt.

EIDG. DEPARTMENT FÜR VERTEIDIGUNG,
BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT