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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Verordnung über die Überwachung der Einfuhr bestimmter Industriegüter

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 11.9.2002

Verordnung über die Überwachung der Einfuhr bestimmter Industriegüter

Der Bundesrat hat am 11. September 2002 die Verordnung über die
Überwachung der Einfuhr bestimmter Industriegüter verabschiedet.

In den letzten Monaten wurden die schweizerischen Stahlexporte stark
von handelshemmenden Massnahmen getroffen, allen voran seitens der USA
und der EU. Bis heute konnte die Schweiz in bilateralen Kontakten und
über ein Verfahren in der WTO gewisse Erleichterungen erreichen. Mit
der heute beschlossenen Verordnung hat der Bundesrat, gestützt auf das
Bundesgesetz über aussenwirtschaftliche Massnahmen, ein geeignetes
Instrument zur Einführung von Überwachungsmassnahmen im Stahlsektor
erhalten. Das EVD wird darin ermächtigt, einzelne Waren beim Import
einer Überwachung mittels Bewilligungsverfahren zu unterstellen. Damit
soll auch schweizerischerseits der Stahlhandel punktuell überwacht
werden, um einerseits unerwünschte Handelsverlagerungen rechtzeitig zu
erkennen und andererseits einen gewissen Gegendruck gegenüber unseren
Handelspartnern aufzubauen. Der Schweiz ist nach wie vor daran
gelegen, dass die weltweit getroffenen restriktiven Massnahmen im
Stahlhandel so rasch wie möglich wieder zurückgenommen werden.

Auskünfte:
Stefan Moser, seco, Internationaler Warenverkehr und Ursprungspolitik,
Tel. 031 322 24 09