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Investitionsschutzabkommen zwischen der Schweiz und Guatemala

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 10.9.2002

Investitionsschutzabkommen zwischen der Schweiz und Guatemala

Am 10. September haben die Wirtschaftsministerin der Republik
Guatemala, Patricia Ramirez, und der Staatssekretär David Syz in
Guatemala City ein Abkommen zwischen der Schweiz und Guatemala über
die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen
unterzeichnet. Die zentralen Bestimmungen des Abkommens betreffen die
Behandlung ausländischer Investitionen, den Transfer von
Investitionserträgen und anderer Zahlungen im Zusammenhang mit einer
Investition sowie die Rückführung des Kapitals, die Entschädigung bei
allfälligen Enteignungen und die Streitbeilegung.

Mit diesem Abkommen wollen die Schweiz und Guatemala die
Rechtsstellung ihrer Investoren verbessern und ein günstiges
Investitionsklima für Kapitalanlagen schaffen. Das Abkommen bildet
einen wichtigen Beitrag zur Förderung von ausländischen Investitionen
in den beiden Vertragsstaaten. Bis heute hat die Schweiz mehr als 100
Investitionsschutzabkommen mit Ländern Südamerikas und der Karibik,
Afrikas, Asiens und Europas abgeschlossen.

Auskünfte:
Christian Hofer, Qualitäts- und Wissensmanagement, Tel. 031 324 09 10