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MWST: Verlängerung des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen bis Ende 2006


MEDIENMITTEILUNG

MWST: Verlängerung des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen bis Ende
2006

04. Sep 2002 (ESTV) Der Bundesrat ist bereit, den befristeten Sondersatz für
Beherbergungsleistungen im Rahmen der Mehrwertsteuer (MWST) bis Ende 2006
weiterzuführen. Damit soll im Sinne einer Kompromisslösung ein lückenloser
Übergang vom Sondersatz zu neuen Massnahmen sichergestellt werden, die in
der verabschiedungsreifen "Botschaft über Verbesserungen von Struktur und
Qualität des Angebotes des Schweizer Tourismus " vorgeschlagen werden.

Die ständerätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben hatte in ihrem
Bericht vom 3. Mai 2002 beantragt, den MWST-Steuersatz von 3,6% für
Beherbergungsleistungen bis Ende Dezember 2006 zu verlängern.

Der Bundesrat hält in seiner Stellungnahme fest, dass das
Mehrwertsteuersystem einfach und transparent ausgestaltet sein muss, um
einen möglichst geringen Erhebungsaufwand sowohl auf der Seite der
Steuerzahler wie auch auf der Seite der Steuerbehörde zu erreichen. Hiezu
trage eine geringe und damit übersichtliche Anzahl der Steuersätze bei.
Daher soll für die Mehrwertsteuer neben dem Normalsatz grundsätzlich bloss
ein einziger reduzierter Steuersatz bestehen.

Laut Bundesrat war der Hotellerie-Sondersatz nur als vorübergehende
Massnahme gedacht, die dem Notstand der Branche Mitte der Neunzigerjahre
Rechnung tragen sollte. In der "Botschaft über Verbesserungen von Struktur
und Qualität des Angebotes des Schweizer Tourismus ", die demnächst
verabschiedet werden soll, würden den eidgenössischen Räten verschiedene
zielgerichtete Massnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des
Tourismus vorgeschlagen. Allerdings sei noch nicht ersichtlich, wann diese
Massnahmen eingeführt würden. Deshalb sei es vertretbar, den Sondersatz
befristet bis Ende 2006 weiterzuführen, um einen lückenlosen Übergang vom
Sondersatz zu den neuen Massnahmen sicherzustellen.

Auskunft: Heinz Keller, Eidg. Steuerverwaltung, 031 325 77 40

Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Eigerstrasse 65
CH-3003 Bern
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