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Der Hanftourismus soll eingedämmt werden


MEDIENMITTEILUNG

Der Hanftourismus soll eingedämmt werden

04. Sep 2002 (EZV) Zwecks Eindämmung des grenzüberschreitenden
Cannabis-Handels soll mit der vorgesehenen Revision des
Betäubungsmittelgesetzes und den notwendigen Verordnungen der Anbau und der
Vertrieb im Inland besser kontrolliert werden. Dies schreibt der Bundesrat
in seiner heute erteilten Antwort auf eine Interpellation von Chiara
Simoneschi-Cortesi (CVP/TI), welche beanstandet hatte, dass im Kanton Tessin
der Cannabistourismus stark zunehme.

Seit Ende der 90er Jahre sind die Grenzwachtorgane mit einem zunehmenden
grenzüberschreitenden Cannabistourismus konfrontiert, wie der Bundesrat
mitteilt. Diese Tendenz dokumentiere auch die Statistik der Aufgriffe des
Grenzwachtkorps. Doch sei diese Entwicklung nicht nur im Tessin, sondern
gesamtschweizerisch, insbesondere auch im Raume Basel und Genf, zu
beobachten.

Eine Verstärkung der Ausreisekontrollen ist laut Bundesrat mit den heutigen
Ressourcen nicht möglich. Um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in den
Bereichen Justiz, Polizei und Zoll zu verbessern, seien aber in den letzten
Jahren bilaterale Verträge mit den jeweiligen Nachbarstaaten abgeschlossen
worden.

Auskunft: A. Canonica, Fachstelle Betäubungsmittel, Tel. 031 324 96 32

Eidgenössische Zollverwaltung EZV
Oberzolldirektion
Monbijoustrasse 40
CH-3003 Bern
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