Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Electronic Monitoring wird weitergeführt

Bern, 28.8.2002. Die Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Bern, Waadt,
Genf und Tessin können nach Abschluss des dreijährigen Modellversuchs
weiterhin Freiheitsstrafen in Form des elektronisch überwachten Vollzuges
ausserhalb der Gefängnismauern (Electronic Monitoring) vollziehen. Der
Bundesrat hat am Mittwoch die Bewilligungen verlängert.

Seit dem 1. September 1999 setzen die sechs Kantone im Rahmen des
Modellversuchs diese alternative Form der Strafverbüssung ein. Mit bisher
über 700 Einsätzen liegt das Interesse an dieser alternativen Vollzugsform
weit über den Erwartungen. Electronic Monitoring gelangt vorwiegend bei
kurzen Strafen an Stelle der Einweisung in eine Strafvollzugsanstalt
(Frontdoor) zum Einsatz. Seltener kommt es gegen Ende der Verbüssung einer
langen Strafe vor der bedingten Entlassung bzw. am Ende der Halbfreiheit
(Backdoor) zum Zuge.

Der Bundesrat hat die Bewilligungen bis zum Inkrafttreten der Revision des
Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches verlängert, spätestens aber bis zum
31. August 2005. Ob Electronic Monitoring ins ordentliche Recht überführt
werden soll, wird der Bundesrat in Kenntnis aller Auswertungsresultate
entscheiden. Die letzten Resultate (Rückfälligkeitsstudien) werden Ende 2004
vorliegen.

Weitere Auskünfte:
Priska Schürmann, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 41 71