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Weko eröffnet Sanktionsverfahren gegen Swisscom

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 27.8.2002

Weko eröffnet Sanktionsverfahren gegen Swisscom

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am 27. August 2002 ein
Sanktionsverfahren gegen die Swisscom eröffnet. Das Verfahren soll
klären, ob die Swisscom gegen eine zwischen ihr und der Weko
geschlossenen einvernehmlichen Regelung bezüglich Werbebeilagen in
Rechnungssendungen verstosse.

Die betroffene einvernehmliche Regelung war zwischen der Swisscom und
der Weko am 6. Mai 2002 geschlossen worden. Die Swisscom hatte sich
darin verpflichtet, den Rechnungen für den Festnetzanschluss keine
Werbung beizulegen, welche darauf abzielt, Kunden von anderen
Fernmeldedienstanbieterinnen zurückzuwerben. Die Swisscom hatte
bereits im darauffolgenden Monat ihren Rechnungen wieder eine
Werbeeinlage beigefügt, in der eine Gratisnummer aufgeführt war,
welche es Kunden der Konkurrenz ermöglichte, telefonisch zu Swisscom
zurückzuwechseln.

Sollte seitens der Weko eine Sanktion ausgesprochen werden, könnte
diese maximal zehn Prozent des letzten auf die Schweiz entfallenden
Jahresumsatzes der Swisscom betragen.

Auskünfte:
Dr. Patrik Ducrey 031 324 96 78 079 345 01 44
patrik.ducrey@weko.admin.ch