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Gegen die Schaffung einer Ombudsstelle

Bundesrat lässt kein Ombudsgesetz ausarbeiten

Bern, 22.8.2002. Bürgerfreundliches Verhalten ist nach Ansicht des Bundesrates Aufgabe aller Verwaltungsstellen und kann nicht an eine Ombudsstelle delegiert werden. Er hat deshalb am Mittwoch entschieden, kein Ombudsgesetz ausarbeiten zu lassen.

Seit den siebziger Jahren wurden verschiedene Anläufe unternommen, um eine allgemeine Ombudsstelle des Bundes oder eine Ombudsstelle für bestimme Aufgabenbereiche zu schaffen. Da die politische Priorität anderen Projekten galt und die Schaffung einer Ombudsstelle im Parlament umstritten war, wurden diese Arbeiten jedoch eingestellt. Die tragischen Ereignisse im Zuger Parlament vom 27. September 2001 liessen jedoch den Ruf nach einer Ombudsstelle wieder lauter werden. Der Bundesrat entschloss sich, die Frage der Schaffung einer Ombudsstelle des Bundes erneut zu prüfen.

An einer Aussprache gelangte er zum Schluss, dass die Argumente gegen die Schaffung einer zentralen Ombudsstelle überwiegen: Er bezweifelt, dass die Schaffung einer Ombudsstelle nötig ist, um die Kommunikation zwischen Bevölkerung und Behörden zu verbessern und Streitigkeiten zu vermeiden. Bürgerfreundliches Verhalten ist Aufgabe aller Verwaltungsstellen; es kann und soll nicht an eine Ombudsstelle delegiert werden. Dem Anliegen einer bürgernäheren Verwaltung wird auch mit der Einführung des Öffentlichkeitsprinzips Rechnung getragen. Zudem würden zusätzliche Kosten für den Betrieb der Ombudsstelle (rund 2 Mio. CHF pro Jahr) anfallen.

Weitere Auskünfte:

Vizedirektor Luzius Mader, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 41 02