Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Weko gibt neue Bekanntmachung über Automobilvertrieb in Vernehmlassung

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 22.8.2002

Weko gibt neue Bekanntmachung über Automobilvertrieb in Vernehmlassung

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am 19. August 2002 entschieden,
eine Bekanntmachung über den Automobilvertrieb zu erlassen. Diese
Bekanntmachung nimmt im Wesentlichen Bezug auf die
EU-Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) im Kraftfahrzeughandel, welche
am 1. Oktober 2002 in Kraft treten wird.

Eine der Zielsetzungen dieser Bekanntmachung besteht darin, den
Wettbewerb innerhalb der Schweiz zu verstärken und damit zu
verhindern, dass die Schweiz zu einer Hochpreisinsel wird.

Die Weko hat entschieden, den Bekanntmachungsentwurf in die
Vernehmlassung zu geben, namentlich bei betroffenen Verbänden und
Unternehmen. Die Stellungnahmen sind zuhanden des Sekretariats der
Weko bis spätestens am 16. September 2002 einzureichen.

Die Weko wird anschliessend - unter Berücksichtigung der
eingetroffenen Stellungnahmen - die Bekanntmachung definitiv erlassen.

Der Bekanntmachungsentwurf kann beim Sekretariat der Weko,
Effingerstrasse 27, 3003 Bern bezogen oder unter
www.wettbewerbskommission.ch abgerufen werden.

Auskünfte:
Prof. Walter Stoffel 079 436 81 49 Patrick Krauskopf 076 567 14 07
patrick.krauskopf@weko.admin.ch