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Steuerliche Regelung der Mitarbeiter-Optionen: Vernehmlassungseröffnung im Spätsommer


MEDIENMITTEILUNG

Steuerliche Regelung der Mitarbeiter-Optionen: Vernehmlassungseröffnung im
Spätsommer

Im Bereich der Besteuerung von Mitarbeiter-Optionen sollen nicht durch
vorschnelle Weichenstellungen Entscheide präjudiziert werden, die erst in
einer späteren Phase zu treffen sind. Zuerst schickt der Bundesrat im
Spätsommer 2002 einen von einer gemischten Arbeitsgruppe erstellten Bericht
zur Frage der steuerlichen Regelung der Mitarbeiter-Optionen in die
Vernehmlassung. Er beantragt daher, eine Motion von Nationalrätin Barbara
Polla (LPS/GE), welche dieselben Begehren enthält wie jene von Ständerat
Rolf Schweiger (FDP/ZG), in ein Postulat umzuwandeln.

Polla hatte in ihrer Motion den Bundesrat um einen Vorschlag zur
vereinfachten Besteuerung von Optionen ersucht, um den Besonderheiten von
Start-up-Unternehmen Rechnung zu tragen. Inhaltlich stellt der Vorstoss
dieselben Begehren wie die Motion von Ständerat Schweiger. Dieser
Motionsvorschlag wurde am 5. Juni 2002 vom Ständerat als Postulat
entgegenommen, nachdem sich der Motionär damit einverstanden erklärt hatte.

Der Bundesrat weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass das Eidg.
Finanzdepartement (EFD) beauftragt wurde, die steuerliche Behandlung der von
neugegründeten KMU (kleine und mittlere Unternehmen) abgegebenen
Mitarbeiteroptionen durch Ergänzung des bisherigen Kreisschreibens von 1997
in einer für den Unternehmensstandort vorteilhaften Weise auszugestalten. An
einer Sitzung des Vorstandes der Schweizerischen Steuerkonferenz von Ende
2000, so der Bundesrat weiter, hätten jedoch alle Vertreter der kantonalen
Steuerverwaltungen diese rasche Lösung abgelehnt. Als Hauptgrund sei
angeführt worden, dass eine separate Lösung für Mitarbeiteroptionen der
Start-up-Unternehmen im Vergleich zu Mitarbeiteroptionen anderer Unternehmen
zu einer rechtsungleichen Behandlung geführt hätte. Gefordert wurde daher
eine für alle Mitarbeiteroptionen geltende normative Lösung.

Gestützt auf diesen Beschluss beauftragte das EFD im Frühjahr 2001 eine
gemischte Arbeitsgruppe, Varianten einer normativen Regelung der
Optionsbesteuerung auszuarbeiten und eine Lösung vorzuschlagen. Der Bericht
der aus Vertretern der Wirtschaft (inklusive Steuerberatung), der
Bundesbehörden und von kantonalen Steuerverwaltungen zusammengesetzten
Arbeitsgruppe liegt inzwischen vor. Er präsentiert ein klares Gesamtkonzept
und enthält ausformulierte Vorschläge zur Anpassung des Bundesgesetzes über
die direkte Bundessteuer sowie des Bundesgesetzes über die Harmonisierung
der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden wie auch zum Erlass einer
bundesrätlichen Verordnung über die Besteuerung der Mitarbeiteraktien und
Mitarbeiteroptionen.

Der Bundesrat will den Bericht der Arbeitsgruppe noch im Spätsommer 2002 in
die Vernehmlassung senden, um allen interessierten Kreisen Gelegenheit zur
Stellungnahme zu geben. In Kenntnis der Ergebnisse der Vernehmlassung wird
er dann über das weitere Vorgehen beschliessen und den eidg. Räten eine
Botschaft vorlegen.

Um den Ergebnissen der Vernehmlassung nicht vorzugreifen und vorschnelle
Weichenstellungen zu vermeiden, beantragt der Bundesrat, die Motion in ein
Postulat umzuwandeln.

Mitarbeiteroptionen

Über Mitarbeiteroptionen können Angestellte an ihrer Firma beteiligt werden.
Die Firma entrichtet einen Teil des Lohnes durch die Abgabe von Optionen,
wodurch ihr mehr Geld zur Verfügung bleibt, was gerade für junge
Unternehmen, sogenannte Start-ups, vorteilhaft ist. Die Optionen bedeuten
für die Angestellten ein Recht auf Erwerb von Beteiligungsrechten des die
Optionen ausgebenden Unternehmens oder eines nahestehenden Unternehmens. Die
Mitarbeiteroptionen sind also ein Lohnbestandteil und müssen darum beim
Empfänger als Einkommen versteuert werden. Eine unterschiedliche Besteuerung
der Mitarbeiter von Start-up- und langjährigen Betrieben erachtet der
Bundesrat als diskriminierend.

Auskunft: Peter Stebler, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 322 74 07

21. Aug 2002

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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