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Erste Versammlung des Internationalen Strafgerichtshofs

Bern, 21. August 2002

Pressemitteilung

Erste Versammlung des Internationalen Strafgerichtshofs

Vom 3.-10. September 2002 tagt in New York zum ersten Mal die Versammlung
der Vertragsstaaten des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs.
Sie legt dort die Grundlagen, damit der neue Strafgerichtshof seine Arbeit
aufnehmen kann.

Mit dem Römer Statut, das am 1. Juli dieses Jahres in Kraft trat, wurde ein
ständiger Internationaler Strafgerichtshof geschaffen. Dieser Gerichtshof
wird zuständig für die Beurteilung besonders schwerer Verbrechen, welche die
internationale Gemeinschaft als Ganzes betreffen: Völkermord, Verbrechen
gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Tätig wir der Gerichtshof
nur, wenn die für die Strafverfolgung in erster Linie zuständigen
innerstaatlichen Behörden nicht willens oder nicht in der Lage sind, aktiv
zu werden, um eines dieser Verbrechen, das auf ihrem Staatsgebiet oder von
einem ihrer Staatsangehörigen begangen wird, ernsthaft zu verfolgen. Zu
denken ist etwa an eine Situation, in denen die Justizbehörden eines Landes
als Folge kriegerischer Ereignisse zusammengebrochen sind oder von Personen
kontrolliert werden, die an den fraglichen Verbrechen mitschuldig sind.

Der neue Gerichtshof wird eine ständige und unabhängige Einrichtung, die
sich aufgrund von rechtlichen Kriterien bei Bedarf ohne Reibungsverluste
einschalten kann. Dies im Gegensatz zu den in der Vergangenheit vom
UN-Sicherheitsrat errichteten Tribunale für das frühere Jugoslawien und für
Ruanda. Diese beiden internationalen Kriegsverbrechertribunale waren in
ihrer Zuständigkeit sowohl zeitlich als auch geographisch beschränkt.

Die Schweiz hat die Arbeiten zur Errichtung eines starken und unabhängigen
Gerichtshofs massgeblich unterstützt. Sie misst ihm grosse Bedeutung für die
verbesserte Durchsetzung des humanitären Völkerrechts und zur Verhinderung
schwerster Menschenrechtsverletzungen zu. Ratifiziert hat sie das Römer
Statut am 12. Oktober 2001.

Der neue Gerichtshof selbst befindet sich noch im Aufbau. Er wird seine
Arbeit in einigen Monaten aufnehmen können. Die Vorbereitungsarbeiten sind
bereits weit gediehen. Die Versammlung der Vertragsstaaten des Römer Statuts
wird in New York unter anderem die Verfahrensordnung, das Budget und ein
Abkommen, das die Beziehung zwischen der UNO und dem Strafgerichtshof
regelt, verabschieden. Ausserdem werden die Wahlen der Richter, des
Anklägers und des Kanzlers vorbereitet.

Im Anschluss an den technischen ersten Teil der Konferenz treffen sich am 9.
und 10. September 2002 die Minister der Vertragsstaaten. Die Schweiz wird
durch Bundesrat Joseph Deiss vertreten. Geplant ist ferner, dass die Schweiz
ein Abkommen über die Privilegien und Immunitäten des Gerichtshofs
unterzeichnet und damit ihre fortgesetzte Unterstützung für den Gerichtshof
bestätigt.

Für weitere Informationen: Information EDA, Tel.: 0041 31 322 31 53.

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN