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Broschüre zur Diplomanerkennung

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 24.7.2002

Broschüre zur Diplomanerkennung

Das Personenfreizügigkeitsabkommen, in Kraft seit dem 1. Juni 2002,
bringt auch die gegenseitige Anerkennung von Diplomen, Zeugnissen und
Fähigkeitsausweisen zwischen der Schweiz und der EU. Je nach Land sind
dabei jedoch bestimmte Regeln zu beachten. Damit sich interessierte
Bürgerinnen und Bürger hier besser zurechtfinden, hat das
Integrationsbüro EDA/EVD eine Broschüre mit nützlichen Tipps und
Adressen geschaffen.

Jedes EU-Land vergibt eigene Titel zur Berufsausübung, was die
Mobilität der Berufstätigen innerhalb der EU erschwert. Um dieses
Hindernis zu überwinden, hat die Europäische Union ein System zur
gegenseitigen Anerkennung von Diplomen und Fähigkeitsausweisen
errichtet. An diesem System nimmt die Schweiz nun dank dem
Personenfreizügigkeitsabkommen teil. Diese gegenseitige Anerkennung
von Diplomen, Zeugnissen und Fähigkeitsausweisen ist die notwendige
Ergänzung zur Koordination von Arbeits- und Niederlassungsbedingungen
sowie der Bestimmungen in der Sozialversicherung. Nur so können
Schweizerinnen und Schweizer wirklich von den neuen Freiheiten
profitieren, die das Personenfreizügigkeitsabkommen eröffnet.

Schweizerinnen und Schweizer kommen somit einfacher zur Anerkennung
ihrer zuhause erworbenen Ausbildung, wenn sie im EU-Raum arbeiten
wollen. Dasselbe gilt umgekehrt für EU-Bürgerinnen und -Bürger, die in
der Schweiz eine Arbeitstätigkeit ausüben wollen. Mit dem revidierten
EFTA-Übereinkommen gilt die erleichterte Anerkennung von Diplomen
überdies auch zwischen der Schweiz und ihren EFTA-Partnern Norwegen,
Island und Liechtenstein.

Die Regeln, die es dabei zu beachten gilt, erläutert die neue
Broschüre „Schweizer Diplome in der EU / EU-Diplome in der Schweiz“.
Sie enthält zudem die Adressen der wichtigsten Stellen im In- und
Ausland, die für die Prüfung von Anträgen auf Diplomanerkennung
zuständig sind.

Die Broschüre ist in deutscher, französischer, italienischer und
englischer Sprache erhältlich und kann unter Angabe der Bestellnummer
(201.350d, 201.350f, 201.350i, 201.350e) bei folgender Adresse
angefordert werden: BBL, Vertrieb Publikationen, 3003 Bern,
www.bbl.admin.ch/bundespublikationen. Die Broschüre ist auch auf der
Website des Integrationsbüros (www.europa.admin.ch) verfügbar oder
kann dort bestellt werden.

Auskünfte:
Auskunft: Lukas Gresch, Integrationsbüro, Tel. 031 322 22 45,
lukas.gresch@seco.admin.ch