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AlpTransit und die Talsperren: Sicherheit ist oberstes Gebot

MEDIENMITTEILUNG

AlpTransit und die Talsperren: Sicherheit ist oberstes Gebot

In Zusammenhang mit dem Bau der AlpTransit-Tunnels hat der Bund die
Über-wachung von vier Staumauern verstärkt. Die Massnahmen wurden aufgrund
von Er-fahrungen aus dem Jahre 1978 ergriffen. Damals wurde die Talsperre
Zeuzier durch den Bau des Sondierstollens für den Rawil-Tunnel stark
be-schä-digt. Für die Tal-sperren Santa Maria, Curnera und Nalps im Gebiet
des Gotthard-Basis-tunnels sowie für die Talsperre Ferden im Gebiet des
Lötschbergs wur-den zusätzliche Kontrollsysteme eingeführt. Damit können
Bewegungen an der Oberfläche und ihre allfälligen Auswir-kun-gen auf die
Staumauern erkannt werden.

Die Medien haben wiederholt die Frage nach der Sicherheit von Staumauern im
Zusammen-hang mit unterirdischen Arbeiten und insbesondere mit dem
AlpTransit-Projekt aufge-worfen. Es ist deshalb sinnvoll daran zu erinnern,
weshalb der Bund schon Anfang der 90er-Jahre Massnahmen zur Gewährleistung
der Sicherheit der Stau-mauern ergriffen hat.

Wie man es in der Schweiz schon früher beobachten konnte, kann der Bau eines
Tun-nels aufgrund der Drainagewirkung dazu führen, dass sich ein mit Klüften
durchzoge-nes und mit Wasser gesättigtes Felsmassiv senkt. Solche
Absenkungen können Auswirkungen bis an die Oberfläche haben und sich auf
wichtige Bauten auswirken. Dies war bei der Talsperre Zeuzier der Fall, wo
beim Bau des Sondierstollens für den Rawil-Tunnel im Jahre 1978
ungewöhnliche und starke Defor-mationen auftraten, die zu Rissen im Beton
führten. Solche Senkun-gen traten auch in der Region der
Gotthard-Passstrasse auf. Sie wurden mit dem damaligen Bau des
Strassentunnels in Verbindung gebracht.

Gestützt auf diese Feststellungen und auf die gemachten Erfahrungen haben es
die betroffe-nen Bundesbehörden schon 1992 als vordringlich erachtet, vor
und wäh-rend der Umsetzung der AlpTransit-Projekte Gotthard und Lötschberg,
bei vier Talsperren spezielle Vorkehrungen zu treffen. Es handelt sich dabei
um die Staumauern Santa Maria, Curnera und Nalps im Gotthardgebiet und jene
von Ferden im Gebiet des Lötschberg-Basistunnels. Mit entsprechen-den
Über-prüfungsmassnahmen, darunter einem speziellen Kontrollsystem, soll es
möglich sein, alle ungewöhnlichen Phänomene rechtzeitig zu erkennen und
sowohl in den Tunnels als auch an der Oberfläche die geeigneten Massnahmen
zu ergreifen. Beim Bau des Fensterstollens Ferden im Lötschental wurden
bereits geodätische Mess-reihen durchge-führt, die jedoch keine relevanten
Bewegungen ergeben haben.

Das Bundesamt für Wasser und Geologie (BWG), das bei Fragen zur Sicherheit
der Tal-sperren zuständig ist, und das Bundesamt für Verkehr (BAV), das für
die Betreuung der AlpTransit-Projekte verantwortlich ist, gewährleisten in
Zusammenarbeit mit den Gesellschaften AlpTransit Gotthard AG und BLS
AlpTransit AG, die mit der Umset-zung der Projekte beauftragt sind, die
Koordination dieser verstärkten Kontrolle. Die Eigen-tümer und Besit-zer der
Talsperren sind einerseits die Kraftwerke Vorderrhein AG für die Talsperren
Santa Maria, Curnera und Nalps und andererseits die Kraftwerke Lötschen AG
für die Talsperre Ferden.

Bern, den 24. Juli 2002

UVEK   Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und
Kommunikation

Pressedienst

Weitere Auskünfte:

? Theodor Sonderegger, Bundesamt für Wasser und Geologie, 2501 Biel (Tel.
032 328 87 28)

? Heinz Schöni, Bundesamt für Verkehr, 3003 Bern (Tel. 031 322 36 43)