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Sitzung der schweizerisch-italienischen beratenden Kulturkommission (Consulta)

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN

Bern, 19. Juli 2002

Pressemitteilung

Sitzung der schweizerisch-italienischen beratenden Kulturkommission
(Consulta)

Die schweizerisch-italienische beratende Kulturkommission hat am 18. und 19.
Juli 2002 im Aussenministerium in Rom ihre periodische Zusammenkunft
abgehalten. Die Kommission erörterte in einem Gesamtüberblick die
kulturellen Beziehungen zwischen den beiden Ländern. Der kulturelle
Austausch in den verschiedenen Bereichen ist intensiv und fruchtbar,
insbesondere in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Es sind neue
interuniversitäre Kooperationen entstanden, und zwar zwischen der
Universität der italienischen Schweiz in Lugano und den Universitäten und
der Technischen Hochschule Mailand sowie der Universität Pavia.

Im Hinblick auf die Anerkennung von Hochschulabschlüssen gab die Kommission
ihrer Befriedigung darüber Ausdruck, dass am 1. August 2001 das
diesbezügliche Abkommen in Kraft getreten ist, welches Studierenden und
Forschenden mehr Mobilität erlauben wird. Dieses Abkommen wird ausserdem die
Zusammenarbeit zwischen den Universitäten bezüglich gemeinsamer
Promotionsverfahren ermöglichen.

Ein weiteres wichtiges Traktandum der Kommission war die italienische
Sprache in der Schweiz. Die schweizerische Delegation erläuterte
insbesondere den Entwurf des Bundesgesetzes über die Amtssprachen, das die
in der Bundesverfassung verankerte Viersprachigkeit der Schweiz regeln und
die Verständigung unter den verschiedenen Sprachgruppen fördern soll.

Auf italienischer Seite wurde auf die Notwendigkeit hingewiesen, die
Situation bei den Kursen in italienischer Sprache und Kultur für die Kinder
der in der Schweiz wohnhaften italienischen Staatsbürger zu verbessern,
entsprechend den Beschlüssen der italienisch-schweizerischen
Ad-hoc-Kommission für Erziehungsfragen.

Die Kommission prüfte den Stand der Vorbereitungen für die Initiative des
italienischen Aussenministeriums, eine Woche der italienischen Sprache in
der Welt durchzuführen. Die zum zweiten Mal stattfindende Woche wird auf
Ersuchen der italienischen Behörden von den schweizerischen Behörden
mitorganisiert. Die Veranstaltungen werden in der Woche vom 14. bis 19.
Oktober 2002 stattfinden. Geplant sind in der Schweiz drei Tagungen zu
Themen aus Geschichte, Literatur und Sprache, eine gemeinsame Sendung mit
der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft italienischer Sprache
SRG/RTSI anlässlich der Videokonferenz, die im Aussenministerium stattfinden
wird, sowie weitere Veranstaltungen in Drittländern.

Sodann nahm die Kommission von der Absicht der zuständigen Behörden zur
Kenntnis, das bilaterale Abkommen über Film-Koproduktionen vom 15. März 1990
zu revidieren.

Im Bereich Radio und Fernsehen besteht eine vielfältige Zusammenarbeit
zwischen den beiden Ländern. Zuständig sind insbesondere die paritätische
Kommission RAI-SRG/RTSI und die Italienischsprachige Rundfunk- und
Fernsehgemeinschaft.

Darüber hinaus plädiert die Kommission sowohl auf bilateraler wie auf
multilateraler Ebene für eine Zusammenarbeit im Bereich Kulturgüterschutz
und für ein Verbot der illegalen Ein-, Aus- und Durchfuhr von Kulturgütern.

Die italienische Delegation wurde vom Generaldirektor für kulturelle
Beziehungen im italienischen Aussenministerium, Francesco Aloisi de
Larderel, geleitet. Ihr gehörte auch der italienische Botschafter in der
Schweiz, Lorenzo Ferrarin, an. Die schweizerische Delegation stand unter der
Leitung von Vizekanzler Achille Casanova. Des Weiteren gehörten ihr der
Direktor des Bundesamtes für Kultur, David Streiff, der schweizerische
Botschafter in Italien, Alexis Lautenberg, sowie Vertreter der
schweizerischen Universitäten und der Kultur und Vertreter der Tessiner und
Graubündner Kantonsbehörden an.