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Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 18.7.2002

Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes

Der Bundesrat wird sich dafür einsetzen, dass die Revision des
Arbeitslosenversicherungs-gesetzes in der für den 24. November 2002
vorgesehenen Volksabstimmung angenommen wird. Er reagiert damit auf
das voraussichtliche Zustandekommen des Referendums, das von den
Gewerkschaften gegen die vom Parlament mehrheitlich gutgeheissene
Revision ergriffen worden ist.

Der Bundesrat ist von der Notwendigkeit der Revision der
Arbeitslosenversicherung überzeugt, da mit dem bestehenden Gesetz eine
längerfristige Finanzierung nicht gewährleistet ist. Die in den
neunziger Jahren eingeführten Notmassnahmen sind auf Ende 2003
befristet.

Die Revision sieht vor, dass sich Bund und Kantone neu mit festen
Beiträgen an der Arbeitslosenversicherung beteiligen. Der Versicherung
würden jährlich rund 300 Millionen Franken vom Bund und zirka 100
Millionen Franken von den Kantonen zufliessen. Weder die öffentliche
Hand noch Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen in schwierigen Zeiten
mit Notmassnahmen belastet werden.

Gleichzeitig wird die Beitragszeit für den Anspruch auf
Arbeitslosenentschädigung von derzeit 6 auf 12 Monate erhöht sowie die
Bezugsdauer für Personen unter 55 Jahren von heute 520 Tage auf 400
Tage gesenkt. Dies hätte Einsparungen von 415 Millionen Franken zur
Folge.

Demgegenüber stehen verbesserte Leistungen der Versicherung für die
berufliche Wiedereingliederung der Arbeitslosen.
Mit diesen Massnahmen sichert der Bundesrat nachhaltig die
Finanzierung der Arbeitslosen-versicherung und wahrt die Interessen
aller Sozialpartner. Der Bundesrat empfiehlt deshalb die Annahme des
Arbeitslosenversicherungsgesetzes, über das voraussichtlich am 24.
November 2002 abgestimmt wird.

Auskünfte:
Dominique Babey, seco, Chef Arbeitsmarkt / Arbeitslosenversicherung,
Tel. 079 206 20 74 
Ueli Greub, seco, Arbeitsmarkt / Arbeitslosenversicherung, Tel. 031 322 29 95