Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Bundesrätin Metzler in Südostasien

Rechtshilfevertrag mit den Philippinen unterzeichnet

Manila, 09.07.2002. Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold hat während ihres Arbeitsbesuchs in Asien am Dienstag einen Rechtshilfevertrag in Strafsachen mit den Philippinen unterzeichnet. Damit gaben die Bundesrätin und ihr philippinischer Amtskollege dem gemeinsamen Willen Ausdruck, bei der Bekämpfung der internationalen Kriminalität enger zusammenzuarbeiten.

Der bilaterale Rechtshilfevertrag, den der Bundesrat am 26. Juni genehmigt hat, übernimmt die wichtigsten Grundsätze des Europäischen Rechtshilfeübereinkommens und des Bundesgesetzes über internationale Rechtshilfe. Er regelt u.a. die Herausgabe von beschlagnahmten Gegenständen und Vermögenswerten, die spontane Übermittlung von Informationen ohne Vorliegen eines Rechtshilfeersuchens sowie die Einvernahme von Zeugen und Sachverständigen per Videokonferenz. Ferner werden die nach angelsächsischem Recht üblichen Formerfordernisse (z. B. Beglaubigungen) wesentlich reduziert, was das Rechtshilfe-verfahren vereinfacht und beschleunigt. Zudem ermöglicht der Vertrag die Ablehnung der Rechtshilfe, wenn es in einem Verfahren, in dem um Rechtshilfe ersucht wird, Anhaltspunkte für eine Menschenrechtsverletzung gibt.

Ziel des Vertrags ist allgemein eine wirksamere Verbrechensbekämpfung. Im Vordergrund steht die Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und Frauen, des Drogenhandels, der Korruption und der Wirtschaftskriminalität. Besonders in Fällen von Pädophilie und von Frauenhandel dürfte sich die neue Möglichkeit der Einvernahme per Videokonferenz als nützliches Instrument erweisen. Der Fall Marcos stand nicht in Zusammenhang mit den Vertragsverhandlungen, da das entsprechende Verfahren in der Schweiz bei der Ausarbeitung des Vertrags bereits abgeschlossen war.

Der Rechtshilfevertrag mit den Philippinen ist nach dem Abkommen mit Hongkong der zweite bilaterale Rechtshilfevertrag, den die Schweiz mit einem asiatischen Staat abschliesst. Damit wird das weltweite Vertragsnetz im Bereich der Rechtshilfe weiter ausgebaut.

Weitere Auskünfte:

Infodienst EJPD, Tel. 031/322 18 18