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Bundesrat eröffnet Vernehmlassung für Revision des Fernmeldegesetzes

MEDIENMITTEILUNG

Bundesrat eröffnet Vernehmlassung für Revision des Fernmeldegesetzes

Der Bundesrat hat beschlossen, die Entwürfe für eine Teilrevision des
Fernmeldegesetzes (FMG) und der Fernmeldediensteverordnung (FDV) in die
Vernehmlassung zu geben. Er will die letzte Meile rasch entbündeln, der
ComCom griffigere Regulierungsinstrumente zur Verfügung stellen und das
Fernmelderecht an die EU anpassen.

Vier Jahre nach der Öffnung des Fernmeldemarktes kann festgehalten werden,
dass sich der schweizerische Rechtsrahmen grundsätzlich bewährt hat. Es
haben sich aber auch Defizite gezeigt. Dazu gehören insbesondere Mängel bei
der Regulierung der Mietleitungen und der Entbündelung, schwerfällige
Interkonnektionsverfahren sowie Lücken im Konsumenten- und Datenschutz.
Ausserdem hat die EU den technischen und wirtschaftlichen Entwicklungen in
der Telekommunikation Rechnung getragen und ihr gesamtes Fernmelderecht
revidiert.

Entbündelung der letzten Meile auf Verordnungsebene

Nach dem Entscheid des Bundesgerichts vom 3. Oktober 2001 in Sachen Commcare
betreffend Mietleitungen und nach der Abweisung des Interkonnektionsgesuchs
der TDC AG Switzerland betreffend alle 3 Formen der Entbündelung durch die
ComCom vom 5. Februar 2002 können die Mietleitungen und die Entbündelung nur
noch auf dem Weg der Rechtsetzung reguliert werden. Der Bundesrat erachtet
die gesetzliche Grundlage im FMG als genügend, um die Mietleitungen und alle
3 Formen der Entbündelung auf Verordnungsstufe regeln zu können.

Griffigere Regulierungsinstrumente

Nach geltendem Recht konnte die ComCom bei Marktbeherrschung in bestimmten
Märkten erst auf Gesuch einer Fernmeldedienstanbieterin im Rahmen eines
ordentlichen Interkonnektionsverfahrens tätig werden. Dieses Verfahren hat
sich als schwerfällig, langwierig und zu wenig wettbewerbsfördernd erwiesen.
Die ComCom soll deshalb regelmässig Märkte bestimmen, in denen sich eine
Regulierung rechtfertigen würde. In diesen Märkten soll sie prüfen, ob der
Wettbewerb wirksam ist oder ob er von Fernmeldedienstanbieterinnen
beherrscht wird. Marktbeherrschende Unternehmen müssen der ComCom
Standardangebote zur Genehmigung vorlegen. Diese Standardangebote sind die
Grundlage für Vereinbarungen der marktbeherrschenden Unternehmen mit anderen
Anbieterinnen im Bereich Zugang und Interkonnektion. Mit der neuen Regelung,
die sich in der Praxis der übrigen europäischen Länder bewährt hat, will der
Bundesrat die Rechtssicherheit und die Geschwindigkeit der Verfahren
verbessern.

Anpassungen an das EU-Recht

Das schweizerische Fernmelderecht wird auch in anderen Punkten an den im
Frühjahr verabschiedeten EU-Telekommunikationsrechtsrahmen angepasst: Wer
Fernmeldedienste für andere erbringen will, benötigt keine Konzession mehr,
sondern muss sich beim Bundesamt für Kommunikation nur noch melden. Für die
Grundversorgung und für die Nutzung von Funkfrequenzen werden allerdings wie
bisher Konzessionen vergeben.

Konsumenten- und Datenschutz

Der Konsumenten- und der Datenschutz werden verstärkt. Der Bundesrat kann
die Veröffentlichung von Qualitätsinformationen für Dienstleistungen
vorschreiben und Preisobergrenzen für Dienste der Grundversorgung und für
Mehrwertdienste (z. B. 0906er Nummern)  festlegen. Werbebotschaften
(E-Mails, Fax, SMS, Telefon etc.) sind nur mit Zustimmung des Empfängers
erlaubt ("Opt-in-Modell"). Konsumentenstreitigkeiten können vor eine
Schlichtungsstelle gebracht werden.

Die interessierten Kreise können bis zum 15. Oktober zu den Entwürfen
Stellung nehmen.

Bern, 5. Juli 2002

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:

Peter Fischer

Stellvertretender Direktor Bundesamt für Kommunikation (BAKOM)

Tel: +41 32 327 55 99

Beilage: Die drei Formen des entbündelten Zugangs zu
Teilnehmeranschlussleitungen.