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Technische, finanzielle und humanitäre Zusammenarbeit: Verabschiedung des Rahmenabkommens zwischen der Schweiz und der Republik Usbekistan

Bern, 5. Juli 2002

Pressemitteilung

Technische, finanzielle und humanitäre Zusammenarbeit: Verabschiedung des
Rahmenabkommens zwischen der Schweiz und der Republik Usbekistan

Der Bundesrat hat das Rahmenabkommen über technische, finanzielle und
humanitäre Zusammenarbeit mit der usbekischen Regierung gutgeheissen. Für
die Jahre 2002-2006 sind für die technische Zusammenarbeit der Direktion für
Entwicklung und Zusammenarbeit des EDA rund 15 Millionen Franken und für das
seco (EVD) über 20 Millionen Franken budgetiert.

Bis Ende 2001 wurden circa 10 Millionen Franken an Schweizer Unterstützung
für Projekte in Usbekistan aufgewendet. Die zukünftige Unterstützung wird
sich auf folgende Gebiete konzentrieren: Management von natürlichen
Ressourcen und Infrastruktur (v.a. im Wassersektor), Privatsektor,
Gouvernanz und Friedensförderung. Auch die Politische Direktion (Politische
Abteilung IV) ist im Bereich zivile Konfliktbearbeitung und
Menschenrechtsförderung engagiert. Zusätzlich erhielt Usbekistan
Kreditgarantien im Umfang von 42 Mio. Franken zugesprochen.

Seit 1993 leistet die Schweiz in Zentralasien, insbesondere in Kirgisistan
und Tadschikistan, technische, finanzielle und humanitäre Hilfe. Nach den
Reisen von Bundesrat Kaspar Villiger im Jahre 2000 und von Bundesrat Joseph
Deiss im Jahre 2002 wurde ein signifikanter Ausbau der Zusammenarbeit mit
Usbekistan beschlossen. Er erlaubt, sowohl den Erwartungen Usbekistans als
Mitglied in der Bretton Woods Stimmrechtsgruppe besser gerecht zu werden,
als auch der regionalen Bedeutung Usbekistans für die Entwicklung in
Kirgisistan und Tadschikistan Rechnung zu tragen sowie einen aktiven Beitrag
an die wirtschaftlichen und politischen Reformen zu leisten.

Das Rahmenabkommen Schweiz-Usbekistan steckt die Bedingungen der
Zusammenarbeit ab, namentlich im Bereich der Achtung der Menschenrechte
sowie der Respektierung demokratischer Grundwerte. Es zählt die möglichen
Formen der Zusammenarbeit wie auch die Anwendungsbereiche auf, legt die
Instrumente der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) und des
Staatssekretariats für Wirtschaft (seco) fest, regelt Grundsätze der
Projektdurchführung und erleichtert die Arbeit von Experten, Konsulenten und
der privaten Schweizer Hilfsorganisationen, die in Usbekistan tätig sind. Es
enthält auch eine politische Konditionalitätsklausel und eine
Anti-Korruptionsklausel.

Bisher wurde in der Ostzusammenarbeit mit Russland, der Ukraine,
Kirgisistan, Tadschikistan, Rumänien, Bulgarien, Mazedonien und Albanien ein
solches Abkommen verabschiedet.

Weiterführende Informationen:
Joachim Ahrens, Sprecher der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit
DEZA, Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten,
Tel.: 031 / 322 35 59

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN