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Die amtstierärztlichen Kontrollen in Tierhaltungsbetrieben sind auf gutem Wege

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 4.7.2002

Die amtstierärztlichen Kontrollen in Tierhaltungsbetrieben sind auf
gutem Wege

Die 2001 angelaufenen Kontrollen in Tierhaltungsbetrieben durch
amtliche TierärztInnen zeigen bereits Wirkung, indem sich in einigen
Kantonen für das laufende Jahr bedeutend bessere Resultate abzeichnen
als 2001. Im vergangen Jahr gab es hauptsächlich Beanstandungen
betreffend der Tierverkehrskontrolle und der Aufzeichnung von
Antibiotikaeinsätzen.

Die 2001 eingeführten Amtstierärztlichen Kontrollen leisten einen
wesentlichen Beitrag für eine umfassende Lebensmittelsicherheit und
sind Voraussetzung für den Export von Tieren und Produkten tierischer
Herkunft. Gleichzeitig dokumentieren sie gegenüber der Öffentlichkeit,
wie die Landwirtschaft ihre Selbstverantwortung wahrnimmt.

2001 haben zwei Drittel der Kantone mit den Kontrollen begonnen und
1200 Betriebe kontrolliert. Nach Beschaffung der notwendigen
Ressourcen werden 2002 auch die restlichen Kantone die
Kontrolltätigkeit aufnehmen. Ziel ist es, ab 2002 jährlich rund 5300
Betriebe (10 % der schweizerischen Rindviehhaltungen) zu
kontrollieren. Dort, wo bereits 2001 Kontrollen durchgeführt wurden,
zeichnet sich ab, dass im laufenden Jahr die Resultate bedeutend
besser ausfallen werden. Dies macht deutlich, dass die Kontrollen -
häufig verbunden mit Information und Beratung - sinnvoll und nötig
sind, um die Lebensmittelsicherheit der tierischen Produkte weiter zu
steigern.

Mängel v.a. bei der Tierverkehrskontrolle und bei der
Antibiotikaaufzeichnungspflicht
In den drei kontrollierten Bereichen Tiergesundheit,
Antibiotikaaufzeichnungspflicht und Tierverkehr gab die Tier- und
Eutergesundheit am wenigsten zu Beanstandungen Anlass, was auf den
guten Standard bei der Milchproduktion zurückzuführen ist. Am
häufigsten beanstandet wurde die unvollständige oder gar nicht
vorhandene Aufzeichnung verabreichter Antibiotika (insbesondere bei
Betrieben, die keine Milch abliefern), die teilweise mangelhafte
Markierung von Klauentieren sowie die unvollständigen oder fehlenden
Tierverzeichnisse auf den Betrieben und die Zugangs- und
Abgangsmeldungen von Rindern an die Tierverkehrsdatenbank. Nach der
Datenbereinigungskampagne im letzten Herbst zeigte sich aber auch hier
eine deutliche Verbesserung.

Dank guter Absprache zwischen den KantonstierärztInnen, dem
Milchwirtschaftlichen Inspektions- und Beratungsdienst (MIBD) und den
Kontrollstellen für den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) konnte
vielerorts das gesetzte Ziel erreicht werden, dass ein  Betrieb
höchstens einmal pro Jahr einer amtlichen Kontrolle unterzogen wurde.
Ebenfalls wird ein einheitlicher Vollzug in der ganzen Schweiz
angestrebt.

Auskünfte:
Martin Moser, Bereich Vollzugsunterstützung 031 / 322 86 42 
Josef Schmidt, Bereich Vollzugsunterstützung 031 / 323 84 99