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Übergangsregelung für Presseförderung

MEDIENMITTEILUNG

Übergangsregelung für Presseförderung

Die Lage der Bundesfinanzen und die Schuldenbremse erfordern Einsparungen
bei der indirekten Presseförderung. Nach dem negativen
Vernehmlassungsergebnis verzichtet der Bundesrat aber auf eine Revision der
Postverordnung. Hingegen unterbreitet er dem Parlament im Rahmen der
Budgetbotschaft eine Revision des Postgesetzes, mit der Einsparungen bei den
Subventionen ab dem Jahr 2004 erzielt werden sollen. Auf eine Kürzung der
Abgeltungen im nächsten Jahr wird verzichtet. Diese Regelung soll bis zum
Inkrafttreten der im Parlament laufenden Neugestaltung der Presseförderung
gelten.

Gemäss heutigem Postgesetz gewährt die Post für die Beförderung von
abonnierten Zeitungen und Zeitschriften Vorzugspreise. Besonders
förderungswürdig ist die Regional- und Lokalpresse. Kriterien für die
Förderung sind die Erscheinungshäufigkeit, das Gewicht, die Auflage, das
Format und der Anteil an redaktionellem Text. Der Bund gilt der Post die
ungedeckten Kosten aus dieser indirekten Presseförderung in der Höhe von 100
Millionen Franken ab. Dieses System der Presseförderung über vergünstigte
Posttarife ist in letzter Zeit immer wieder kritisiert worden: Es handle
sich um Giesskannensubventionen, führe zu Wettbewerbsverzerrungen und
verfehle das eigentliche Ziel, die Förderung der Regional- und Lokalpresse.
Aus diesen Gründen hatte die Finanzkommission des Nationalrates bereits im
letzten Jahr Kürzungen der entsprechenden Subventionen verlangt.

Eine vom UVEK in Auftrag gegebene Analyse durch die Firma ecoplan hat
bestätigt, dass das gegenwärtige System der indirekten Presseförderung nicht
optimal ist. Das UVEK deshalb im Frühling dieses Jahres eine Revision der
Postverordnung in die Vernehmlassung gegeben. Diese Revisionsvorlage mit
einer Sparvorgabe von 30 Millionen Franken jährlich sah eine Begünstigung
der Regional- und Lokalpresse vor. Gleichzeitig sollte eine Maximalauflage
von 300'000 eingeführt werden. Ferner sollten nur noch Presseerzeugnisse von
der verbilligten Zustellung profitieren, die mindestens wöchentlich
erscheinen.

Die Reaktionen auf die vorgeschlagenen Veränderungen der Postverordnung
fielen mehrheitlich negativ aus. Der grösste Teil der angefragten
Organisationen, Verbände, Kantone und Parteien anerkannte zwar grundsätzlich
die Notwendigkeit, die Presseförderung neu zu gestalten. Sie lehnten es
jedoch ab, ohne Gesamtkonzeption isolierte Veränderungen in der
Postverordnung vorzunehmen.

2003 noch keine Kürzungen

Der Bundesrat davon Kenntnis genommen und beschlossen, auf eine isolierte
Revision der Postverordnung zu verzichten. Konsequenterweise bleiben die
Beiträge des Bundes an die Vergünstigung der Zeitungstarife im Jahre 2003
auf 100 Millionen Franken. Da die Lage der Bundesfinanzen und die
Schuldenbremse jedoch Einsparungen in allen Aufgabenbereichen unausweichlich
macht, wird der Bundesrat im Rahmen seiner Budgetbotschaft - zusammen mit
andern Gesetzesänderungen - auch eine Revision des Postgesetzes beantragen.
Mit dieser Revision werden dem Parlament vorgeschlagen, die indirekte
Presseförderung über die Posttarife bis zum Entscheid des Parlamentes über
die Neugestaltung der Presseförderung - spätestens aber bis 2007 - zu
befristen. Eine entsprechende Vorlage wird von der staatspolitischen
Kommission des Nationalrates vorbereitet. Für diese Übergangsphase werden
die Beiträge des Bundes von 100 auf 80 Millionen pro Jahr reduziert (ab
2004).

Die vorgeschlagene Revision des Postgesetzes begrenzt den bisherigen
Rechtsanspruch der Post auf Abgeltung der ungedeckten Kosten. Die
Einsparungen von 20 Millionen Franken sollen wie folgt umgesetzt werden:

? Keine Subventionen mehr für Grosspublikationen (über 500'000 Abonnemente)

? Tariferhöhungen für die übrigen Presseorgane mit Ausnahme der Regional-
und Lokalpresse (bis zu 30.000 Abonnenten und mindestens wöchentliche
Erscheinungsweise).

? Im übrigen soll das heutige System unverändert bleiben. Insbesondere wird
das Kriterium der Erscheinungshäufigkeit nicht verschärft. Weiterhin sollen
jene Presseerzeugnisse, die mindestens vierteljährlich erscheinen, von der
Pressförderung profitieren können.

Die vorgeschlagene Gesetzesrevision soll zusammen mit dem Budget noch dieses
Jahr vom Parlament verabschiedet werden und nach Ablauf der Referendumsfrist
in Kraft gesetzt werden. Die konkrete Umsetzung erfolgt auf den 1. Januar
2004.

Bern, 3.7.2002

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:

Generalsekretär Hans Werder, 031 322 55 05, Lukas Bruhin, GS UVEK, Telefon:
031 32  96 39