Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Die Einführung der elektronischen Identitätskarte vorbereiten

EJPD arbeitet Konzept und Gesetzesentwurf aus

Bern, 3.7.2002. Der Bundesrat erachtet die elektronische Identitätskarte als
wirksames Mittel, um den Übergang zur Informationsgesellschaft zu fördern.
Er hat am Mittwoch das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD)
beauftragt, bis Ende 2003 ein Konzept und einen Gesetzesentwurf
auszuarbeiten.

Der Bundesrat anerkennt die vielfältigen Vorteile der digitalen Identität
(rechtsverbindlicher elektronischer Verkehr, sichere Zutrittskontrollen und
on-line-Bezahlung, komfortable Anmeldung bei Computersystemen usw.). Um der
neuen Technologie zum Durchbruch zu verhelfen, sollen Vorbereitungsarbeiten
an die Hand genommen werden, damit der Staat eine elektronische
Identitätskarte (eID-Karte) herausgeben kann. Eine solche Karte könnte eine
Reihe von vertraulichen und verbindlichen on-line-Anwendungen im Bereich
eGovernment und eCommerce entscheidend fördern.

Mit der konventionellen Identitätskarte verknüpfen

Der Bundesrat hat das EJPD mit den Vorarbeiten für die Einführung der
eID-Karte beauftragt und folgende Leitlinien vorgegeben:
? Die staatliche eID-Karte kann als konventionelle wie als elektronische
Identitätskarte eingesetzt werden und ermöglicht rechtsverbindliches
Signieren. Sie ersetzt auch den Ausländerausweis.
? Die staatliche eID-Karte ist eine reine Identitätskarte und enthält keine
weitere Anwendungsdaten,  z. B. Gesundheitsdaten. Ihr Inhalt wird gesetzlich
geregelt.

Erfahrungen in der Bundesverwaltung sammeln

Um praktische Erfahrungen zu sammeln, wird der Personalausweis der
Bundesverwaltung rasch zu einer elektronischen Identitätskarte mit möglichst
den gleichen Eigenschaften wie eine staatliche eID-Karte ausgebaut. Das EJPD
und EFD konzipieren bis Mitte 2003 vorerst einen solchen bundesinternen
Ausweis und bauen bis im Frühjahr 2004 die notwendige Infrastruktur auf.

Weitere Auskünfte:
Urs Bürge, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 41 35