MEDIENMITTEILUNG
Neue
Verkehrssicherheitspolitik
Bis 2020 massive Reduktion der
Verkehrsopfer
Der Bundesrat will mit gezielten Massnahmen die
Zahl der Opfer im
Strassenverkehr massiv reduzieren. An seiner heutigen
Sitzung beauftragte er
das UVEK mit der Umsetzung einer neuen
Strassenverkehrssicherheitspolitik
auf der Basis von "Vision Zero". Dabei
soll die Zahl der Verkehrstoten bis
2020 von heute 600 auf weniger als 210
gesenkt werden. Auch vorgesehen sind
eine verbesserte Sicherheitsausbildung
der Verkehrsteilnehmenden,
Anpassungen am Strassenverkehrssystem sowie die
Weiterentwicklung von
Fahrzeugtechnik und Verkehrstelematik.
Die Zahl
der Todesopfer im Strassenverkehr beträgt seit einigen Jahren knapp
600. Bis
ins Jahr 2010 soll sich die Zahl der Getöteten auf weniger als
300
reduzieren, bis 2020 auf weniger als 210 Opfer. Ebenso soll die Zahl
der
heute jährlich über 6000 Schwerverletzten massiv gesenkt
werden.
Die Strassenverkehrssicherheitspolitik beruht auf der
neuen
Sicherheitsphilosophie "Vision Zero", der Vision und dem Fernziel
eines
Strassenverkehrs ohne Tote und Schwerverletzte. Im Zentrum des
neuen
Ansatzes steht die Einsicht, dass der Mensch Fehler begeht - auch
im
Strassenverkehr. Als Folge davon muss sich das Strassenverkehrssystem
dem
Menschen anpassen, indem es die fatalen Folgen von Fehlverhalten
im
Strassenverkehr weitestgehend ausschliesst.
Die Anpassungen beruhen
auf vier Ansatzpunkten:
1. Die Verkehrsteilnehmenden müssen verstärkt zu
einem sicheren Verhalten im
Strassenverkehr befähigt und veranlasst
werden.
2. Gefährliches Verhalten soll, insbesondere durch technische
Massnahmen,
weitgehend verunmöglicht werden.
3. Kommt es trotzdem
zu einem Unfall, sollen bauliche und technische
Sicherheitsmassnahmen Schutz
vor schweren Verletzungen bieten.
4. Bei unvermeidbaren Verletzungen soll
eine optimale Rettung die
körperlichen Folgen minimieren.
Das
Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat in Zusammenarbeit mit der
Beratungsstelle
für Unfallverhütung "bfu" Grundlagen zur
neuen
Strassenverkehrssicherheitspolitik erarbeitet. Der Grundlagenbericht
wird
voraussichtlich in der zweiten Hälfte August veröffentlicht. Das UVEK
wird
die vorgeschlagenen und weitere Massnahmen prüfen und bewerten. Vor
der
Einführung eines Massnahmenpaketes wird eine Vernehmlassung
durchgeführt.
Das UVEK ist vom Bundesrat beauftragt worden, die nötigen
Rechtsänderungen
für Sockelmassnahmen, d.h. die Rahmenbedingungen für die
Umsetzung der neuen
Politik, bis Januar 2003
vorzubereiten.
Statistik der Strassenverkehrsunfälle in der
Schweiz
1996 1997 1998 1999 2000 2001
Getötete 616 587 597 583 592
544
Schwerverletzte 6177 6166 6213 6299 6191 6194
Leichtverletzte 20'362
21'120 21'577 23'228 23'867 23966
Unfälle mit Verunfallten 21578 22076 22232
23434 23737 23896
(Quelle: Strassenverkehrsunfälle in der Schweiz,
BFS)
Bern, 3. Juli 2002
UVEK Eidgenössisches Departement
für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und
Informationsdienst
Auskünfte: Daniel Schneider, Informationsbeauftragter
Bundesamt für
Strassen, 031 324 14 91.