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Finanzielle Beteiligung der Standortkantone am Bau der neuen Gerichte

Bundesrat erteilt Verhandlungsmandat

Bern, 03.07.2002. Der Bundesrat erwartet, dass sich die Kantone Tessin und
St. Gallen am Bau des Bundesstrafgerichts und des Bundesverwal-tungsgerichts
finanziell beteiligen. Er hat am Mittwoch die Projektorga-nisation "Gerichte
" und das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) beauftragt, mit den
Standortkantonen Verhandlungen aufzunehmen.

In seiner Botschaft zum Sitz der neuen Gerichte hat der Bundesrat
ausge-führt, er erwarte von den Standortkantonen, dass sie sich an den
einmaligen Kosten für die Errichtung der Gerichtsgebäude beteiligen. Das
Parlament schloss sich dieser Auffassung an und schuf eine gesetzliche
Grundlage für Finanzierungsvereinbarungen zwischen Bund und
Standortkantonen. Gestützt auf das Gerichtssitzgesetz beauftragt der
Bundesrat die Projekt-organisation "Gerichte" und das BBL, mit den Kantonen
Tessin und St. Gal-len solche Vereinbarungen auszuhandeln. Nach den
Vorstellungen des Bun-desrates sollen die Standortkantone das Grundstück zur
Verfügung stellen und die Hälfte der Baukosten übernehmen.

Finanzielle Beteiligung der Standortkantone ist nicht neu

Dass sich Standortkantone angemessen an einmaligen Aufbaukosten von
dauerhaften Bundesinstitutionen beteiligen, ist nicht neu. So schloss der
Bundesrat 1897 mit der Stadt Lausanne eine Übereinkunft über die Leistung-en
der Stadt Lausanne als Sitz des Bundesgerichtes ab. Auch beim Bau des
Schweizerischen Instituts für Rechtsvergleichung in Lausanne-Dorigny
ver-einbarte der Bund mit dem Kanton Waadt eine gemeinsame Finanzierung.

Weitere Auskünfte:
Heinrich Koller, Direktor des Bundesamtes für Justiz und Vorsitzender der
Projektoberleitung, Tel. 031 322 41 01