Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Lex Koller soll massvoll gelockert werden

Bundesrat schickt Gesetzesrevision in die Vernehmlassung

Bern, 03.07.2002. Der Erwerb von börsenkotierten Anteilen an einer
Immobiliengesellschaft durch Personen im Ausland soll in Zukunft nicht mehr
bewilligungspflichtig sein. Dies sieht eine Revision des Bundesgesetzes über
den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller) vor, die
der Bundesrat am Mittwoch in die Vernehmlassung geschickt hat.

Zurzeit  unterliegt der Erwerb von Anteilen an einem Immobilienanlagefonds
durch Personen im Ausland nicht der Bewilligungspflicht, sofern dessen
Anteilscheine auf dem Markt regelmässig gehandelt werden. Für den Erwerb von
Anteilen an einer Immobiliengesellschaft im engeren Sinne
(Wohnimmobiliengesellschaft)  hingegen kann eine Bewilligung grundsätzlich
nicht erteilt werden. Die Gesetzesrevision will den Erwerb von Anteilen an
Immobiliengesellschaften grundsätzlich gleich behandeln wie den Erwerb von
Anteilen von Immobilienanlagefonds.

Die Gesetzesvorlage sieht vor, den Erwerb von Anteil an einer
Wohnimmobiliengesellschaft durch Personen im Ausland von der
Bewilligungspflicht zu befreien, sofern die Anteile an einer Börse in der
Schweiz kotiert sind.

Beschränkung der Nettowohnfläche auf 200 m2 erhöhen

Neben weiteren Änderungen von Gesetzesbestimmungen schlägt der Bundesrat
vor, in der Ausführungsverordnung die Beschränkung der Nettowohnfläche für
Zweit- und Ferienwohnungen von 100 auf 200 m2 zu erhöhen. Mit dieser neuen
Bestimmung können auch die Bedürfnisse von Ausländern besser berücksichtigt
werden.

Weitere Auskünfte:
Jürg Schumacher, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 41 32