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Finanzielle Hilfe an Schweizer Touristen neu geregelt

Bundesrat setzt neue Verordnung per 1. Sept. 2002 in Kraft

Bern, 03.07.2002. Der Bundesrat hat die Gewährung von Vorschüssen an
Schweizer Touristen, die im Ausland in Not geraten, neu geregelt. Er hat
eine neue, auf fünf Jahre befristete Verordnung über die finanzielle Hilfe
an vorübergehend im Ausland weilende Schweizer Staatsange-hörige auf den 1.
September 2002 in Kraft gesetzt. Da sich die Verord-nung wie bisher nur auf
die Bundesverfassung stützt, hat der Bundes-rat zugleich das Eidg. Justiz-
und Polizeidepartement (EJPD) beauf-tragt, einen Gesetzesentwurf
auszuarbeiten.

Die Verordnung legt fest, dass Schweizer Touristen, die im Ausland in Not
geraten, neu einen Anspruch auf die Gewährung eines Vorschusses haben. Diese
finanzielle Hilfe wird aber wie bisher nur als rückzahlbarer Vorschuss
gewährt; Darlehen oder andere Arten von materieller Hilfe bleiben
ausgeschlossen. Die Verordnung regelt klar und abschliessend, zu welchen
Zwecken die Schweizer Vertretungen Vorschüsse auszahlen können: zur
Finanzierung der Heimreise in die Schweiz, als Überbrück-ungshilfe bis zur
Heimreise oder bis zur Beschaffung eigener Geldmittel sowie zur Übernahme
von Spital- und Arztkosten.

Vorschüsse für Schweizer Touristen...

Auch wenn dank dem Ausbau der internationalen Geldüberweisungs-möglichkeiten
immer weniger Schweizer Touristen in akute Geldnöte geraten, zahlen die
Schweizer Vertretungen jährlich nach wie vor rund 100'000 Franken an
Vorschüssen aus. Die Rückzahlungen erfolgen an die Sektion "Sozialhilfe für
Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer" des Bundesamtes für Justiz.

... und Fürsorgeleistungen für Auslandschweizer

Hauptaufgabe der Sektion ist die Unterstützung von Schweizer
Staatsange-hörigen, die im Ausland wohnen oder sich seit mehr als drei
Monaten im Ausland aufhalten und in Not geraten sind. Gestützt auf das
Bundesgesetz über Fürsorgeleistungen an Auslandschweizer zahlt das BJ
jährlich über sechs Millionen Franken aus.

Weitere Auskünfte:
Jean-Marc Wichser, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 43 45