EIDGENÖSSISCHES
DEPARTEMENT
DES
INNERN
SCHWEIZERISCHE
BUNDESKANZLEI
Medienmitteilung
Ergebnisse der
Eidgenössischen Volkszählung 2000 führen zu
Sitzveränderungen
im Nationalrat
Romandie
als Gewinnerin
Für die nächsten
Nationalratswahlen (19. Oktober 2003) erhalten drei Kantone je einen
zusätzlichen Sitz: Schwyz, Freiburg und Waadt. Basel-Stadt, Bern und Appenzell
Ausserrhoden müssen demgegenüber auf je eine Volksvertreterin oder einen
Volksvertreter verzichten. Der Bundesrat hat den ersten definitiven Ergebnissen
der Eidgenössischen Volkszählung 2000 und der sich daraus ergebenden
Sitzverteilung nach Kantonen im Nationalrat zugestimmt. Die nun bestätigten
Zahlen decken sich mit den provisorischen Angaben des Bundesamtes für Statistik
(BFS) vom Januar 2002. Die neue Sitzverteilung gilt im übrigen für alle
Nationalratswahlen des laufenden Jahrzehnts.
Auf der
Grundlage der Volkszählungsergebnisse wird alle zehn Jahre die Verteilung der
200 Sitze im Nationalrat aktualisiert. Seit 1990 hat die Wohnbevölkerung in der
Schweiz insgesamt um 6,0 Prozent von 6'873'687 auf 7'288'010 Personen
zugenommen. Zwar verzeichnen auch die meisten Kantone Steigerungen, doch ergeben
sich prozentual gesehen beträchtliche Unterschiede.
Auf Grund der
Regel, wonach die 200 Nationalratssitze den Kantonen im Verhältnis zu ihrer
Bevölkerung zugeteilt werden, können drei Kantone künftig einen Volksvertreter
oder eine Volksvertreterin mehr nach Bern schicken. Es sind dies der Kanton
Waadt, dessen Vertretung von 17 auf 18 Personen aufgestockt wird, der Kanton
Freiburg mit neu 7 anstatt 6 Vertretern sowie der Kanton Schwyz, der bisher über
3 Sitze verfügt hat und nun ab 2003 deren 4 besetzen kann.
Die neue
kantonale Aufteilung des Nationalrats ab den Wahlen 2003 erstaunt nicht,
bestätigen sich doch in ihr die bereits im Januar 2002 publizierten
provisorischen Volkszählungsergebnisse. Das
Kontingent der drei Sitzgewinner war seit einiger Zeit stabil: Für den Kanton
Waadt ergab sich die letzte Änderung 1983, für Freiburg 1963. Schwyz hatte seit
Einführung des Proporzes stets Anspruch auf 3 Sitze.
Je
einen Sitz abgeben müssen drei Kantone: Bern (von 27 auf 26), Basel-Stadt (von 6
auf 5) sowie Appenzell-Ausserrhoden (von 2 auf 1). Der Kanton Bern musste
bereits 1995 auf zwei Sitze verzichten (einer davon auf Grund des Verlustes des
Laufentals). Für Basel-Stadt ist es die erste Veränderung seit 1983, für
Appenzell-Ausserrhoden die erste seit 1931.
Nach
dem neuen Verteilschlüssel sind die Kantone Zürich (34 Sitze), Bern (26 Sitze)
und Waadt (18 Sitze) am stärksten im Nationalrat vertreten. Uri, Ob- und
Nidwalden, Glarus sowie Appenzell-Innerrhoden und neu Appenzell-Ausserrhoden
verfügen nur über je eine Vertreterin bzw. einen Vertreter. Der Kanton Aargau
hat weiter Anrecht auf 15 Sitze, nachdem 1995 einer dazu kam, und St. Gallen
sowie Genf stehen seit 1971 unverändert 12 bzw. 11 Sitze zu. Die übrigen Kantone
weisen zwischen 2 und 8 Sitze auf.
Erwähnenswert
ist die Tatsache, dass der Kanton Bern seit 1922 insgesamt 8 Sitze verloren hat
(insbesondere wegen der Abtrennung des Juras und des Laufentals), während Zürich
im gleichen Zeitraum deren 7 dazugewonnen hat.
Bern, 3. Juli
2002
Für Rückfragen
Volkszählung 2000:
Dr. Werner Haug,
Vizedirektor BFS
Tel. 032 / 713
66 85
Für Rückfragen
Nationalratssitze:
Hans-Urs
Wili,
BK Sektion
Politische Rechte
Tel.
031 / 322 37 49