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Management des Wolfs in der Schweiz

 Bern, den 2. Juli 2002

Management des Wolfs in der Schweiz

Versuchsphase

Die Kantone und das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) haben
sich über die nächsten Schritte beim Management des Wolfs in der Schweiz
geeinigt. In einer Versuchsphase sollen zusätzliche Erfahrungen gesammelt
werden, so dass in Zusammenarbeit mit Kantonen und betroffenen Kreisen die
besten Bedingungen für eine natürliche Rückkehr des Wolfs geschaffen werden
können. In Bezug auf Abschussbewilligungen, Schutzmassnahmen und
Entschädigung gelten in der Zwischenzeit die im provisorischen Konzept
festgelegten Regeln.

Anlässlich einer Sitzung mit der Direktion des BUWAL verlangten die Kantone
die Einführung einer Versuchsphase zur Sammlung zusätzlicher Erfahrungen mit
dem Wolf. Nach Abschluss der Testphase soll das Wolfskonzept überarbeitet
werden. Damit sich die Kantone während der Versuchsphase auf klare Regeln
berufen können, gilt in der Zwischenzeit zu folgenden Punkten das
provisorische Konzept:

? Die Kantone können die Bewilligung zum Abschuss eines Tieres erteilen, das
unannehmbare Schäden verursacht hat (50 gerissene Schafe innerhalb von vier
Monaten in einem Umkreis von 5 Kilometern). Damit die Kantone bei schweren
Angriffen schneller reagieren können, kann auch eine Abschussbewilligung
erteilt werden, wenn innerhalb eines Monats in einem Umkreis von 5
Kilometern mehr als 25 Tiere gerissen werden. Eine Lockerung dieser
Kriterien ist je nach Umständen in Absprache mit dem BUWAL möglich.

? In den vom Wolf besiedelten Regionen hat die Einführung von
Schutzmassnahmen Vorrang, wobei sich der Bund an den entsprechenden Kosten
beteiligt. Insbesondere gilt es, "Kompetenzzentren für Schafherdenschutz" zu
schaffen. Nebst der Züchtung und Ausbildung von Herdenschutztieren wie
Hunden oder Eseln sind die Zentren auch für die Beratung der Schafhalter
zuständig. Diese können dort ihre eigenen Schutztiere erwerben.

? Bei Verlusten übernimmt der Bund 80% der an die Züchter ausbezahlten
Entschädigungen. Die Kantone beteiligen sich mit 20%. Eine Bestandesaufnahme
der Verluste ist Sache der Kantone.

BUWAL BUNDESAMT FÜR UMWELT, WALD UND LANDSCHAFT
Pressedienst

Auskünfte

? Philippe Roch, Direktor des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft
(BUWAL), Tel. 031 322 93 01

? Willy Geiger, Vizedirektor des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft
(BUWAL), Tel. 031 322 24 96