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Künstliche Besamung: Bessere Bedingungen für kleine Organisationen

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 2.7.2002

Künstliche Besamung: Bessere Bedingungen für kleine Organisationen

Im Markt der künstlichen Besamung (KB) sind heute Voraussetzungen
geschaffen, welche den kleineren KB-Organisationen einen besser
geregelten Zugang zum Besamungsnetz des Schweizerischen Verbandes für
künstliche Besamung (SVKB) gewährleisten. Das stellt eine vom
Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) eingesetzte Arbeitsgruppe in ihrem
Schlussbericht fest.

Neben dem SVKB sind heute vier weitere KB-Organisationen tätig.
Letztere haben sich verschiedentlich beim Sekretariat der
Wettbewerbskommission (Weko) und beim BLW über die für sie
unbefriedigende Situation bei der KB beim Rindvieh beklagt.
Beanstandet wurden insbesondere die noch aus der Monopolzeit stammende
starke Marktstellung des SVKB, dessen Verhältnis zu den Zuchtverbänden
sowie die illegale Einfuhr von Sperma und dessen Vertrieb.

Das BLW setzte deshalb eine Arbeitsgruppe ein, in der alle bewilligten
KB-Organisationen, die Rindviehzuchtverbände, die Weko und das
Bundesamt für Veterinärwesen vertreten waren. Die Gruppe erhielt den
Auftrag, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die KB - unter
Berücksichtigung des Wettbewerbsrechts - sowie die Voraussetzungen für
die Erhaltung einer eigenständigen Rindviehzucht zu überprüfen. Die
Arbeitsgruppe hat sich allein mit der Frage der künstlichen Besamung
beim Rindvieh befasst.

Die in der Arbeitsgruppe geführten Diskussionen führten in
verschiedenen Teilbereichen zu Fortschritten. Insbesondere wurde der
Zugang der kleineren KB-Unternehmen zum Besamungsnetz des SVKB klarer
geregelt. Es wurden zudem Voraussetzungen dafür geschaffen, dass das
BLW schnell eingreifen kann, falls die Neutralität der
Zuchtorganisationen gegenüber den bewilligten KB-Organisationen nicht
gewährleistet sein sollte. Unabhängig davon wird die Weko den KB-Markt
weiterhin aufmerksam beobachten und eingreifen, falls der SVKB die
Marktgegenseite benachteiligen oder die Konkurrenten in der Aufnahme
oder Ausübung des Wettbewerbs behindern würde.

Ferner stellt die Arbeitsgruppe fest, dass bei den Kontrollen im
Bereich der Einfuhr, der Lagerung und der Weitergabe von Stierensamen
Defizite bestehen. Die Kontrollen seien zu verstärken mit dem Ziel,
den illegalen Vertrieb von Importsamen zu unterbinden, fordert die
Arbeitsgruppe.

Auskünfte:
Rudolf Michlig, Sektion Tierzucht, 031 322 25 55