Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Inkrafttreten des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN

Bern, 28. Juni 2002

Pressemitteilung

Inkrafttreten des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs

Am 1. Juli tritt das Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofs in
Kraft. 130 Jahre nachdem der junge Schweizer Anwalt Gustave Moynier die Idee
lancierte, entsteht damit ein ständiger Internationaler Strafgerichtshof für
die Beurteilung schwerster Verbrechen: Völkermord, Verbrechen gegen die
Menschlichkeit und Kriegsverbrechen.

Die Schweiz misst dem Internationalen Strafgerichtshof grosse Bedeutung zu.
Sie unter-stützte dessen Errichtung von Anfang an aktiv. Die Schweiz
ratifizierte das Römer Statut am 12. Oktober 2001, nachdem die
Referendumsfrist unbenutzt abgelaufen war. Sie will auch künftig zum Erfolg
des Gerichtshofs beitragen. Vom 1.-12. Juli 2002 tagt zum letzten Mal eine
Vorbereitungskommission in New York, wo - koordiniert von einem Schweizer -
unter anderem das Budget ausgehandelt wird. Die erste
Vertragsparteienkonferenz wird sodann vom 3.-10. September 2002
durchgeführt. Der Gerichtshof selbst befindet sich noch im Aufbau und wird
erst in einigen Monaten voll funktionsfähig.

Der Internationale Strafgerichtshof ist für die Durchführung seiner
Verfahren auf eine rasche und umfassende Zusammenarbeit mit den
Vertragsstaaten angewiesen. Das auf den 1. Juli in Kraft gesetzte
Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen
Strafgerichtshof (ZISG) sieht die Schaffung einer Zentralstelle im Bundesamt
für Justiz vor, die eine optimale Zusammenarbeit mit dem Gerichtshof
gewährleisten soll. Ebenfalls am 1. Juli tritt eine Revision des
Strafgesetzbuchs und des Militärstrafgesetzes in Kraft, mit welcher
Rechtspflegedelikte vor internationalen Tribunalen für strafbar erklärt
werden. Weitere Gesetzesanpassungen sind in Vorbereitung, namentlich die
Schaffung strengerer Strafbestimmungen, mit welchen besonders
verabscheuungswürdige Verbrechen gegen Zivilpersonen als Verbrechen gegen
die Menschlichkeit bestraft werden können. Dadurch soll das Schweizer
Strafrecht dem Stand des Völkerstrafrechts unter dem Römer Statut in jeder
Hinsicht angepasst werden.

Nach dem Römer Statut bleibt die Strafverfolgung für Völkermord, Verbrechen
gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in erster Linie Sache der
innerstaatlichen Behörden. Wo diese jedoch nicht willens oder nicht fähig
sind, solche Verbrechen zu untersuchen, kann der neue Strafgerichtshof tätig
werden und die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen. Die Erfahrung zeigt
leider, dass sich die für diese Verbrechen Verantwortlichen bislang allzu
oft einer Strafverfolgung entziehen konnten. Nicht selten nährte diese
Straflosigkeit eine Spirale der Gewalt. Indem der neue Gerichtshof diese
Täter zur Verantwortung zieht, leistet er einen Beitrag zur besseren
Durchsetzung des humanitären Völkerrechts und zur Verhinderung schwerster
Menschenrechtsverletzungen.

In der Vergangenheit wurden internationale Kriegsverbrechertribunale
aufgrund politischer Entscheide im Anschluss an bestimmte historische
Ereignisse errichtet. Der neue Gerichtshof wird eine ständige und
unabhängige Einrichtung, die sich aufgrund von rechtlichen Kriterien bei
Bedarf ohne Reibungsverluste aktivieren kann. Der Gerichtshof, dessen Sitz
in Den Haag ist, ist zwar bereits recht breit abgestützt: Innert weniger als
vier Jahren nach Verabschiedung des Vertrags haben mehr als ein Drittel
aller Staaten das Statut ratifiziert. Um seinen Anspruch auf Universalität
wirklich einzulösen, muss die Zahl der Vertragsstaaten in den kommenden
Monaten und Jahren jedoch noch steigen.

Für weitere Informationen:

Information EDA, 0041 31 322 31 53