Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Weko büsst National wegen Verletzung der Meldepflicht

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 28.6.2002

Weko büsst National wegen Verletzung der Meldepflicht

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat festgestellt, dass die
National-Versicherung den Erwerb der Coop Leben verspätet gemeldet
hat. Am 24. Juni 2002 wurde deswegen eine entsprechende Sanktion
verhängt. Im Hinblick auf künftige Fälle wird eine Verschärfung der
bisher eher milden Sanktionspraxis geprüft.

Die National-Versicherungs-Gesellschaft (National) hatte im Sommer
2001 die Mehrheit an der Coop Leben erworben. Die als Genossenschaft
organisierte Coop Leben sollte zunächst in eine Aktiengesellschaft
umgewandelt werden; mittels einer Kapitalerhöhung wäre anschliessend
eine Übernahme durch die National ermöglicht worden.

Entgegen diesem ursprünglichen Plan wurde den Teilhabern der Coop
Leben bereits bei der Umwandlung in eine Aktiengesellschaft angeboten,
ihre Aktien an die National abzutreten. Auf diese Weise erwarb die
National die Mehrheit an Coop Leben, ohne den Zusammenschluss der Weko
vorschriftsgemäss gemeldet zu haben. Da die National gutgläubig
gehandelt hatte, fiel die Sanktion in diesem Fall relativ milde aus.

Die Rekurskommission für Wettbewerbsfragen hat allerdings in einem
kürzlich ergangenen Entscheid die bisherigen Sanktionen der Weko als
nur beschränkt wirksam bezeichnet, da sie im Verhältnis zum
gesetzlichen Maximum von einer Million Franken relativ bescheiden
ausgefallen waren. Die Weko wird daher prüfen, ob ihre Sanktionspraxis
in künftigen Entscheiden verschärft werden soll.

Auskünfte:
Dr. Philippe Gugler, 031 324 96 77, philippe.gugler@weko.admin.ch