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Das BBT revidiert das Berufsbild der kaufmännischen Angestellten

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 28.6.2002

Das BBT revidiert das Berufsbild der kaufmännischen Angestellten

Die unter der Leitung des Bundesamtes für Berufsbildung und
Technologie (BBT) erarbeitete Reform der kaufmännischen Grundbildung
(RKG) steht kurz vor ihrem Abschluss. Eine neue Struktur der
kaufmännischen Berufslehre soll es den Lehrlingen im Hinblick auf das
spätere Erwerbsleben ermöglichen, den Anforderungen des Arbeitsmarktes
besser zu entsprechen. Das durch rund 40 Verbundpartner
breitabgestütztes Reglement des 1997 gestarteten Reformprojektes ging
im April 2002 in die Vernehmlassung. Es könnte bereits im Jahre 2003
in Kraft treten. An einem Kongress (27. bis 29. Juni) in Olten
debattierten rund 330 Fachvertreter und -vertreterinnen über die
kaufmännische Grundbildung.

Die unter der Schirmherrschaft des BBT parallel zum neuen
Berufsbildungsgesetz (nBBG) entwickelte Reform der seit 1986 gültigen
kaufmännischen Ausbildungsvorschriften geht zurück auf die durch den
raschen wirtschaftlichen Wandel erforderlichen Neuerungen in der
kaufmännischen Berufswelt. Namentlich der Einzug der Informations- und
Kommunikationstechnologien veranlasste die Organisationen der
Arbeitswelt die aktuelle kaufmännische Ausbildung mittels einer
umfassenden Berufsreform aufzuwerten, führte Eric Fumeaux, Direktor
des BBT vor den Medien aus.

1997 einigten sich die wichtigsten Verbundpartner, d. h. eine
repräsentative Zahl der Berufs- und Branchenverbände, die kantonalen
Berufsbildungsämter Schulvertretungen sowie das BBT auf die Eckpfeiler
der Reform. Angesichts der Tatsache, dass von den 100'000
Jugendlichen, die jährlich die obligatorische Schulzeit beenden, zwei
Drittel eine Berufslehre beginnen, und 12'000 unter ihnen eine
kaufmännische Ausbildung wählen, ist von der RKG eine grosse
Breitenwirkung zu erwarten. Um sie möglichst breitgefächert zu
gestalten, einigten sich die Verbundpartner deshalb auf ein
mehrgleisiges Entwicklungsmodell.

Das neue Reglement für die kaufmännische Grundbildung beruht auf einem
grossflächig angelegten Pilotprojekt mit gleichzeitiger
wissenschaftlicher Auswertung.
 Es berücksichtigt die Forderungen von über 40 nationalen Berufs- und
Branchenverbänden, deren Lehrbetrieben sowie die Bedürfnisse der
Sprach- und Kulturregionen. Da der schweizerische Arbeitsmarkt zu
klein ist für eine Spezialisierung nach Sektoren, einigten sich die
Berufsbildungsfachleute auf die „Allbranchenlösung“. Die RKG stellt
überdies ein Novum im Berufsbildungssektor dar: Noch nie zuvor haben
in der Schweiz so viele verschiedene Entscheidungsträger gemeinsam an
einem Projekt dieser Tragweite mitgearbeitet. Das gewählte
Reformkonzept bringt somit nach Ursula Renold, stellvertretende
Direktorin des BBT und Leiterin der RKG, die besten Voraussetzung für
eine breite Akzeptanz der bis August 2002 dauernden Vernehmlassung des
neuen Reglements mit sich.

Die Reform der kaufmännischen Grundbildung (RKG) verfolgt folgende
Hauptziele: Sie will den Lehrlingen ermöglichen, sich Lernmethoden
anzueignen, mit denen diese sich während ihres ganzen Berufslebens an
die wirtschaftlichen und sozialen Veränderungen anpassen können.
Gleichzeitig soll sie Selbständigkeit, Eigeninitiative, soziale und
sprachliche Fähigkeiten der angehenden kaufmännischen Angestellten
fördern. Die bis heute praktizierte Unterscheidung zwischen
Büroangestellten und kaufmännischen Angestellten wird einer
dreijährigen, in drei Profile Grundbildung, erweiterte Grundbildung
und eidgenössisches Fähigkeitszeugnis mit Berufsmatura unterteilten
Ausbildung weichen. Durch eine Zwischenbilanzierung können sich die
Lehrlinge gegebenenfalls neu orientieren.

Auskünfte:
Ursula Renold, stellvertretende Direktorin BBT, Effingerstr. 27, 3003
Bern, e-Mail: ursula.renold@bbt.admin.ch, Tel. 031 323 76 12. 
Claire Houriet Rime, Kommunikation, BBT, Tel. 031 323 04 59, e-Mail: claire.houriet@bbt.admin.ch
Informationen im Internet: www.rkg.ch.