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Strahlung von Mobilfunkantennen

 Bern, 28. Juni 2002

Strahlung von Mobilfunkantennen

Vollzugs- und Messempfehlung veröffentlicht

Das BUWAL hat heute die Umsetzungsrichtlinien betreffend Strahlung von
Mo-bilfunkantennen veröffentlicht. Diese zeigen detailliert auf, wie die
Strahlung vor dem Antennenbau zu prognostizieren sowie zu beurteilen ist und
wie sie nach dem Bau gemessen werden soll. Die Empfehlungen wenden sich an
die Kantone als Vollzugsbehörden der NIS-Verordnung; sie tragen zur
Vereinheitli-chung des Vollzugs bei. Die bisherige Praxis der Beurteilung
und Bewilligung bleibt im Wesentlichen erhalten.

Am 5. Juni hat Bundesrat Moritz Leuenberger die Grundsätze der neuen
Vollzugshilfsmittel für Mobilfunkantennen festgelegt, nach Anhörung der
Mobilfunkbranche, der Kantone und der Schutzorganisationen. Darauf basierend
hat das BUWAL die detaillierten Empfehlungen fertig gestellt: Sie werden
heute auf dem Internet veröffentlicht
(http://www.elektrosmog-schweiz.ch/vollzug/mobilfunk). Diese Empfehlungen
sollen einen einheitlichen Vollzug der Verordnung über den Schutz vor
nichtionisierender Strahlung (NISV) durch die Kantone si-cher stellen.

Keine grundlegenden Änderungen der bisherigen Praxis

Die kantonalen Behörden verfügen über grosse Erfahrung bei der Beurteilung
und Bewilli-gung von Mobilfunkantennen: Sie haben in den letzten Jahren mit
Hilfe provisorischer Voll-zugshilfsmittel etwa 8000 Antennenanlagen
beurteilt und bewilligt. An der dabei angewand-ten Praxis wird sich auch mit
den neuen, definitiven Vollzugshilfsmitteln nichts Wesentliches ändern:
Einzig bei der Messung wird neu darauf verzichtet, die Messunsicherheit zum
Mess-wert hinzu zu addieren. Die neuen Vollzugshilfsmittel verbessern die
Rechtssicherheit: Grundsatzfragen sind nun geklärt, die in der Vergangenheit
zu öffentlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen geführt haben.

Die BUWAL-Empfehlungen bestehen aus zwei Teilen:

? Die "Vollzugsempfehlung zur NISV" behandelt diejenigen Aspekte, die
während des Pla-nungs- und Bewilligungsverfahrens von Bedeutung sind - also
bevor eine Antenne in Be-trieb ist. Detailliert erläutert werden
insbesondere, wie die Strahlung im voraus zu berech-nen ist und welche
Antennen dabei einzubeziehen sind. In diesen Teil integriert ist eine neue
Vorlage für das Standortdatenblatt, welches die Mobilfunkbetreiber bei jedem
Bau-gesuch für eine Mobilfunkanlage auszufüllen haben.

? Der zweite Teil - gemeinsam herausgegeben von BUWAL und METAS (Bundesamt
für Metrologie und Akkreditierung) - bezieht sich auf die Messung der
Mobilfunkstrahlung. Dieser Teil kommt dann zum Tragen, wenn eine Antenne
bereits in Betrieb ist.

Bei beiden Berichten handelt es sich um Empfehlungen des Bundes an die
Vollzugsbehörden, in diesem Fall in erster Linie die Kantone.
Berücksichtigen diese die Empfehlungen, können sie davon ausgehen, das
Bundesrecht rechtskonform zu vollziehen. Andere Lösungen sind nicht
ausgeschlossen, gemäss Gerichtspraxis muss jedoch nachgewiesen werden, dass
sie rechtskonform sind.

Das BUWAL leistet mit diesen Vollzugshilfsmitteln einen Beitrag zum sicheren
Vollzug der NIS-Verordnung und damit zum Schutz der Bevölkerung vor
Elektrosmog. Die NISV ist seit Februar 2000 in Kraft; deren Grenzwerte
schützen die Bevölkerung vor den wissenschaftlich allgemein akzeptierten
gesundheitlichen Auswirkungen durch Elektrosmog aus Mobilfunk-anlagen;
darüber hinaus sorgen sie dafür, dass die Langzeitbelastung durch
Elektrosmog nied-rig bleibt.

BUWAL  BUNDESAMT FÜR UMWELT,
WALD UND LANDSCHAFT
Pressedienst

Auskünfte

Allgemeine Fragen:

? Bruno Oberle, Vizedirektor BUWAL, 031 322 24 94
? Jürg Baumann, Sektionschef NIS, BUWAL, 031 322 69 64

Fragen zur Messung:

? Kurt Hilty, Sektionschef METAS, 031 323 34 90

Fahrplan für die Einführung

Die Schweizerische Gesellschaft der Lufthygiene-Fachleute ("Cercl'Air")
koordiniert auf Seiten der Kantone den Vollzug der NISV im Bereich
Mobilfunk. Der "Cercl'Air" hat diese Woche folgenden Fahrplan für die
Einführung der neuen Vollzugshilfsmittel empfohlen:

? Sofort angewendet werden sollen die Grundsätze der neuen
Vollzugshilfsmittel, insbeson-dere die Anlagedefinition und die
Messempfehlung.

? Spätestens ab 1. Oktober werden neue Baugesuche für Mobilfunkanlagen nur
noch mit dem neuen Standortdatenblatt entgegengenommen.

? Kein neues Standortdatenblatt ausgefüllt werden muss für Mobilfunkanlagen,
die heute bereits bewilligt sind oder für die ein Bewilligungsverfahren
hängig ist.

UMTS: Messempfehlung folgt

In den nächsten Monaten beginnt der Aufbau der vier konzessionierten
UMTS-Netze. Hierzu werden erneut einige Tausend neue Sendeanlagen benötigt.
Die Vollzugsempfehlung und das Standortdatenblatt gelten auch für
UMTS-Antennen. Was derzeit noch fehlt, ist eine spezifi-sche Messempfehlung
für UMTS-Strahlung.

Die UMTS-Technologie ist völlig neu, und es liegen bisher keine
Praxiserfahrungen bei Mes-sungen vor. Das BUWAL und das Bundesamt für
Metrologie und Akkreditierung (METAS) planen, im Herbst 2002 einen Entwurf
einer UMTS-Messempfehlung zu veröffentlichen und in der Praxis erproben zu
lassen.

In der Zwischenzeit können UMTS-Anlagen nach demjenigen Verfahren gemessen
werden, welches die Swiss Information and Communications Technology
Association (SICTA) als Übergangslösung vorgeschlagen hat.